Ab Montag, den 27. April 2026
Neumühler Straße halbseitig gesperrt
Ab dem 27. April 2026 erfolgt im Auftrag der Landeshauptstadt Schwerin der grundhafte Ausbau der Schwalbenstraße in Neumühle. Hierfür ist es erforderlich, die Neumühler Straße ab dem 27. April bis voraussichtlich zum 12. Juni 2026 auf Höhe der Zufahrt zur Kleingartenanlage Neumühler Straße und ab der Straße Am Treppenberg halbseitig zu sperren. Die Neumühler Straße ist dann in diesem Bereich nur noch stadtauswärts befahrbar. Eine Umleitung auf der B 106 Abfahrt Neumühle ist ausgeschildert.
Baumwurzeln an der Neumühler Straße werden untersucht
Ab dem 27. April bis voraussichtlich 30. April 2026 werden im Auftrag der Landeshauptstadt Schwerin in der Neumühler Straße Bauwurzeluntersuchungen durchgeführt.
An punktuellen Stellen der Neumühler Straße kommt es zu zeitweiligen Fahrbahneinengungen. Der Fachdienst Verkehrsmanagement bittet um erhöhte Aufmerksamkeit.
Ab Dienstag, den 28. April 2026
Parkplatz am Schlachtermarkt/Ecke Domstraße gesperrt
Die Parkordnung am Schlachtermarkt/Ecke Domstraße wird neu festgelegt. Aus diesem Grund ist der Parkplatz vom 28. April bis 8. Mai 2026 voll gesperrt.
Ab Donnerstag, den 30. April 2026
Freiluftsaison startet: Südufer Pfaffenteich für Durchgangsverkehr gesperrt
Das Südufer des Pfaffenteichs wird wieder für den allgemeinen Durchgangsverkehr ab 30. April 2026 gesperrt. Die saisonale Sperrung sorgt für eine hohe Aufenthaltsqualität am Südufer während der Freiluftsaison. Die Sperrung gilt bis 30. September 2026.
Im gleichen Zeitraum ist der Radverkehr in der Fußgängerzone der Innenstadt eingeschränkt: in der Mecklenburg-, Helenen- und Schmiedestraße.
Der Große Moor und die Puschkinstraße sind das ganze Jahr uneingeschränkt mit dem Rad befahrbar.
Teilbereich der Puschkinstraße, Domhof und Domstraße werden Fußgängerzone
Ab dem 30. April 2026 werden die Puschkinstraße im Abschnitt von der Friedrichstraße bis Am Markt, der Domhof und die Domstraße zur Fußgängerzone, die durch Poller gesichert wird. Rad- und E-Scooterverkehr sind weiterhin uneingeschränkt möglich. Der Lieferverkehr kann wie in den übrigen Fußgängerzonen in der Zeit von 7.30 bis 10.00 Uhr und 18.00 bis 20.00 Uhr erfolgen.
