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Aktuelle Verkehrsmeldungen aufgrund von Baustellen und Veranstaltungen 04.11.2021

 © Rainer Fuhrmann/Fotolia.com

Aktuelle Verkehrsmeldungen aufgrund von Baustellen

Ab Montag, 8. November 2021

Seehoferstraße
Im Auftrag der SDS wird in der Seehoferstraße die Bushaltestelle Höhe Hausnummer 44a repariert. Vom 08.11.2021 bis 08.12.2021 ist eine halbseitige Sperrung erforderlich.

Aktuelle Verkehrsmeldungen aufgrund von Veranstaltungen

Sonntag, 7. November 2021

Der Martensmann kommt auf den Markt
Im Rahmen des Empfangs des Martensmannes wird die Puschkinstraße von Hausnummer 51 bis 55 am 07.11.2021 zwischen 13:30 Uhr und 16:00 Uhr gesperrt. Das Halteverbot im Bereich der Sperrung ist zu beachten. Die Erreichbarkeit der Schusterstraße ist über Am Dom gewährleistet. Die Domstraße und der Schlachtermarkt sind nicht betroffen.

Am Samstag, 13. November 2021

Roland Kaiser Konzert in der Sport- und Kongresshalle
Am 13.11.2021 werden zu dem Roland Kaiser Konzert am Samstag um 20:00 Uhr in der Sport- und Kongresshalle mehr als 5000 Besucher erwartet. Die Landeshauptstadt Schwerin wird aus diesem Anlass das bereits aus der Vergangenheit bekannte Verkehrs- und Parkkonzept erneut zum Einsatz bringen. Auswärtige Gäste, insbesondere aus den Richtungen Wismar und Ludwigslust werden gebeten, über die Umgehungsstraße den Parkplatz der Kongresshalle anzufahren. Der Parkplatz am Finanzamt in der Johannes-Stelling-Straße und P&R Stellplätze eingerichtet.  Von dort werden regelmäßig Shuttle-Busse kostenfrei zum Veranstaltungsort mit Haltepunkt Marienplatz, Parkplatz des Nahverkehrs in der Wismarschen Straße und der Sport- und Kongresshalle fahren. Die eingerichteten Haltestellen in der Johannes-Stelling-Straße und an der Sport- und Kongresshalle sind mittels Hinweistafeln gekennzeichnet. Der Weg zum P&R Parkplatz am Finanzamt in der Johannes-Stelling-Straße wird durch Hinweistafeln ausgewiesen.

Ungefähr 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird die Zufahrt zur Wittenburger Straße aus Richtung Obotritenring kommend voll gesperrt sein. Ebenso werden die Zufahrten von der Wittenburger Straße aus in Richtung Werner-Seelenbinder-Straße, Jean-Sibelius-Straße und Richard-Wagner-Straße in dieser Zeit gesperrt. Bewohnerinnen und Bewohner der Weststadt erreichen ihr Wohngebiet am Samstag ab 18:00 Uhr nicht mehr über die Wittenburger Straße, sondern über die Lessingstraße. Diese verkehrsrechtliche Regelung wird voraussichtlich noch eine halbe Stunde nach Beginn des Konzertes aufrechterhalten.

Vor diesem Hintergrund beachten Sie bitte als Verkehrsteilnehmer Folgendes:

  • Sofern es möglich ist, nutzen Sie den öffentlichen Personennahverkehr.
  • Folgen Sie der P&R Wegweisung „Besucher Kongresshalle Bus-Shuttle“.
  • Folgen Sie den Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten.
  • Parken Sie nur dort, wo es auch ausdrücklich erlaubt ist.
  • Feuerwehrzufahrten und Ein- und Ausfahrten sind frei zu halten. Ein Nichtbeachten führt zu kostenpflichtigen Abschleppmaßnahmen.

Wichtiger Hinweis:

Die Eintrittskarten für das Konzert gelten 2 Stunden vor und 2 Stunden nach der Veranstaltung gleichzeitig als Ticket für alle Busse und Bahnen des Schweriner Nahverkehrs.

Ab Donnerstag, 18. November 2021

Weihnachtsmarkt

In der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 07.01.2022 ist die Arsenalstraße (Bereich Südufer Pfaffenteich) voll gesperrt. In dieser Zeit besteht lediglich für Linienbusse des NVS und Taxen eine zeitlich begrenzte Durchfahrtserlaubnis. Darüber hinaus kommt es für den ruhenden Verkehr zu Einschränkungen. Diese betrifft Bereiche der Arsenalstraße, Alexandrinenstraße, Schlachterstraße und Bischofsstraße. Am Schelfmarkt wird ebenfalls im Buswendebereich eine Halteverbotszone eingerichtet, die unbedingt zu beachten ist. Die Lieferzeiten in der Fußgängerzone werden weitestgehend den Betriebszeiten des Weihnachtsmarktes angepasst, so dass der Lieferverkehr Mo. - Sa., 07:30-10:00 Uhr und zusätzlich in den Abendstunden Mo. - Do., 20:00 - 21:00 Uhr zugelassen wird. Auch der Radverkehr wird während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes innerhalb der Fußgängerzone täglich von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr ausgeschlossen sein, darüber hinaus gilt das Rücksichtnahmegebot sowie der Vorrang der Fußgänger.

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