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Vorschlagsliste zur Schöffenwahl beim Amtsgericht eingereicht: Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen erfolgt bis 1. Oktober 30.05.2023

 © AA+W/Adobe Stock

Die Landeshauptstadt hat die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 1.1. 2024 bis 31.12.2028 beim Amtsgericht Schwerin eingereicht. Die Stadtvertretung und der Jugendhilfeausschuss haben dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vorgeschlagen, wie diese als Haupt- und Hilfsschöffen benötigen. Vorgeschlagen wurden insgesamt 492 Frauen und Männer mit Hauptwohnsitz Schwerin. Aus diesen Vorschlägen werden jetzt in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen gewählt, die für fünf Jahre am Amtsgericht und Landgericht Schwerin als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen werden.

Bis zum 1. Oktober 2023 tritt der Wahlausschuss zusammen. Aus der Vorschlagsliste wählt dieser Ausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen die erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen sowie die erforderliche Zahl der Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen. Die Reihenfolge, in der die Schöffen und Jugendschöffen an den Sitzungen der Strafkammern teilnehmen, wird dann bis zum 1. November 2023 für das bevorstehende Geschäftsjahr in öffentlicher Sitzung des Amtsgerichts ausgelost.

Die Auslosung soll gewährleisten, dass jede Hauptschöffin und jeder Hauptschöffe für möglichst nicht mehr als zwölf Sitzungstage im Jahr herangezogen wird. Der Richter des Amtsgerichts benachrichtigt die gewählten Schöffinnen und Schöffen vom Ergebnis der Auslosung. Zugleich erfolgt eine Benachrichtigung, an welchen Sitzungstagen die Schöffinnen und Schöffen tätig werden müssen. Schöffinnen und Schöffen, die erst im Laufe des Geschäftsjahres zu einem Sitzungstag herangezogen werden, sind in gleicher Weise zu benachrichtigen.

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