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Vorsicht bei Urkundenbestellungen über Vermittlungsdienste: Offizielle Wege vermeiden unnötige Zusatzkosten 29.05.2026

Dieser Umweg kann teuer werden: Das Schweriner Standesamt warnt davor, Personenstandsurkunden wie Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden über zweifelhafte private Drittanbieter im Internet zu bestellen. „Wir haben festgestellt, dass diese Anbieter sich oft mit Webseiten präsentieren, die offiziellen Portalen optisch ähneln. So erwecken sie den Eindruck eines seriösen Angebots. Tatsächlich handelt es sich jedoch um private Vermittlungsdienste ohne organisatorische Verbindung zur Stadtverwaltung“, berichtet Ordnungsdezernent Silvio Horn. Er rät den Bürgerinnen und Bürgern, Personenstandsurkunden ausschließlich über die offiziellen Kanäle des Standesamtes zu bestellen. Hierzu zählt insbesondere das Serviceportal der Landeshauptstadt Schwerin.

„Die Nutzung von Drittanbietern ist teurer und dauert meistens auch länger, ohne dass dies einen Mehrwert für die Antragsteller bringt“, betont der zuständige Beigeordnete Silvio Horn. „Beantragen Sie Urkunden immer über die offiziellen Wege, also vor Ort im Stadthaus, schriftlich oder über das Online-Serviceportal. So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten und erhalten die Urkunden zuverlässig auf direktem Wege.“

Für die Ausstellung einer Urkunde durch das Standesamt der Landeshauptstadt Schwerin fallen regulär 15 Euro an. Jedes weitere Exemplar derselben Urkunde kostet zusätzlich 7,50 Euro. Drittanbieter erheben zusätzliche Vermittlungsgebühren von oft 15 bis 35 Euro, die die Gesamtkosten leicht verdreifachen können, obwohl der Service lediglich in der Weiterleitung an das zuständige Standesamt besteht. Entsprechende Hinweise finden sich in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Es wird daher der Blick ins Kleingedruckte empfohlen.

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