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Waffenkontrollen am Schweriner Hauptbahnhof: Waffenbehörde, KOD und Bundespolizei am Wochenende im Einsatz 28.09.2026

Am Samstag, den 26.September, haben Mitarbeiter der Waffenbehörde und des Kommunalen Ordnungsdienstes gemeinsam mit der Bundespolizei im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollmaßnahme die Einhaltung des Waffenführungsverbots an Bahnhöfen überprüft. Ziel der Kontrollen war es, die Einhaltung der geltenden Bestimmungen und hier insbesondere das Führungsverbot von Messern in Bahnhöfen zu überprüfen und damit einen Beitrag zur Sicherheit von Reisenden, Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern zu leisten.

Bei den Kontrollen wurden Personen gezielt angesprochen und überprüft. Dabei konnten zwei Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen festgestellt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. So wurde gegen einen 38- jährigen deutschen Staatsangehörigen, der in seiner Jackentasche einen Teleskopschlagstock bei sich führte, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Der Teleskopschlagstock wurde schergestellt. Bei einem 24-Jährigen Deutschen wurde in der Bauchtasche ein Einhandmesser gefunden und sichergestellt.

Außerdem geriet ein 47-jähriger in die Kontrolle, gegen den eine Fahndungsnotierung der Vermögensabschöpfung der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Computerbetruges vorlag. Der Mann führte jedoch nicht genug Barmittel bei sich, um eine Vermögensabschöpfung vorzunehmen. Er konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen. Die Fahndungsnotierung bleibt bestehen.

Die beteiligten Behörden zeigten sich mit dem Verlauf der Kontrollen zufrieden.

„Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Fachdienst Ordnungsrecht, dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Bundespolizei ist ein wichtiger Baustein für die Sicherheit an unseren Bahnhöfen. Durch gemeinsame Kontrollen zeigen wir Präsenz und Verstöße werden konsequent verfolgt“, erklärt der Ordnungsdezernent Silvio Horn. Ziel ist, dauerhaft rechtmäßiges Verhalten zu bewirken. Die Kontrollmaßnahmen sollen somit auch künftig im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten fortgeführt und bei Bedarf gemeinsam abgestimmt werden. Die Behörden setzen mit diesen Maßnahmen ein klares Zeichen für die Einhaltung des Waffenführungsverbots und ein sicheres Umfeld an den Bahnhöfen.

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