Mit der Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge beginnt ein weiterer Verfahrensschritt auf dem Weg zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026. Nach der Entscheidung des Wahlausschusses steht fest, welche Kreiswahlvorschläge die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und zur Wahl zugelassen werden.
Der Wahlausschuss der Landeshauptstadt Schwerin tritt hierzu am Dienstag, 14. Juli 2026, zu seiner öffentlichen Sitzung zusammen. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr im Raum E.070 des Stadthauses, Am Packhof 2–6.
Nach der Verpflichtung der Ausschussmitglieder berichtet die Stadtwahlleiterin über das Ergebnis der Vorprüfung der fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge für die Schweriner Landtagswahlkreise. Im Anschluss entscheidet der Wahlausschuss auf Grundlage der Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern über deren Zulassung. Die zugelassenen Wahlvorschläge bilden die Grundlage für die Erstellung der Stimmzettel zur Landtagswahl.
Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Medien können die Beratung des Wahlausschusses vor Ort verfolgen.
Die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern findet am Sonntag, 20. September 2026, statt. Im Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin werden die Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber für die Wahlkreise 8 (Schwerin I) und 9 (Schwerin II) zugelassen. Darüber hinaus wählen die Wahlberechtigten mit ihrer Landesstimme die Landesliste einer Partei.
