Am Sonntag, den 25. Januar 2026, können die Bürgerinnen und Bürger Schwerins über die Zukunft des Spielplatzes „Kieler Straße“ abstimmen. Das hat die Stadtvertretung im Ergebnis eines Bürgerbegehrens zu diesem Sachverhalt entschieden. Über 4.000 Bürger hatten sich für die Durchführung eines Bürgerentscheids ausgesprochen.
Stimmberechtigt für den Bürgerentscheid sind alle deutschen Staats- und Unionsbürger, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 37 Tagen ihre Hauptwohnung in der Landeshauptstadt Schwerin haben oder sich gewöhnlich im Stadtgebiet aufhalten sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Durchführung eines Bürgerentscheides ist in der Kommunalverfassung geregelt, wonach er als Abstimmung analog zu einer regulären Wahl (z.B. Bundestagswahl) oder als ausschließliche Briefabstimmung erfolgen kann. Die Stadtvertretung Schwerin hat die Durchführung als reine Briefabstimmung beschlossen; somit ist eine Stimmabgabe in Abstimmungsräumen nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Unterlagen allen Stimmberechtigten unaufgefordert an ihre aktuelle Meldeanschrift übersandt werden. Die gesonderte Beantragung der Abstimmungsunterlagen ist daher nicht erforderlich.
Die Fragestellung wird wie folgt lauten:
„Sind Sie dafür, dass das Grundstück Kieler Straße (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow), Stadtteilpark/ Spielplatz im Eigentum der Stadt verbleibt, nicht verkauft wird und der Spielplatz und Park an diesem Standort erhalten bleiben?“
Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage zustimmend entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt.
Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt bereitet derzeit diesen Bürgerentscheid vor, wobei die größte Herausforderung darin besteht, die Wahlunterlagen für rund 79.000 Stimmberechtigte zusammenzustellen. Zu den Wahlunterlagen zählen: Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Abstimmungsschein, Abstimmungsbriefumschlag (frankiert) sowie ein Informationsblatt.
Die Auffassung der Verwaltung als auch der Stadtvertretung sowie der einzelnen Fraktionen zur Fragestellung des Bürgerentscheids sind über die Internetseite der Landeshauptstadt www.schwerin.de oder vor Ort im Stadthaus einsehbar. Der Abstimmungsschein wird zudem einen QR-Code zu diesen Dokumenten enthalten.
Da der Versandbeginn in die Feiertage und den Jahreswechsel fällt, bittet die Wahlbehörde um Verständnis, dass sich die Zustellung über mehrere Tage ziehen wird und nicht zweitgleich im ganzen Stadtgebiet erfolgt. In jedem Fall werden alle Stimmberechtigten die Unterlagen rechtzeitig vor dem Abstimmungstermin am 25. Januar 2026 auf dem Postweg erhalten.
Die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen können mittels des frankierten Rücksendeumschlags postalisch – unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten von 3-4 Werktagen – an die Wahlbehörde zurückgesandt werden. Auch eine direkte Abgabe der ausgefüllten und verschlossenen Abstimmungsunterlagen im Stadthaus, Am Packhof 2-6, ist möglich. Die Abstimmungsunterlagen müssen in jedem Fall bis zum 25. Januar 2026, 18:00 Uhr, bei der Wahlbehörde eingehen.
Die Auszählung der abgegebenen Stimmen wird nach 18:00 Uhr öffentlich im Stadthaus erfolgen. Über die Auszählungsräume wird am Abstimmungstag ein entsprechender Aushang im Foyer des Stadthauses informieren.
Die Wahlbehörde hat seit dem 1. Dezember 2025 eine zentrale Hotline für alle Fragen um den Bürgerentscheid unter 0385 545-3333 eingerichtet. Diese ist zu den üblichen Dienstzeiten besetzt. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/politik/wahlen/buerger-und-volksentscheide/ zu finden.