Wenn es schneit oder Glätte die Straßen rutschig macht, ist beim städtischen Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen (SDS) ein Team mit acht Fahrzeugen für den Winterdienst im Einsatz. „Wir haben alles dafür getan, um die Winterbereitschaft herzustellen“, erklärt Axel Klabe, Bereichsleiter für Straßenunterhaltung. So wurden 300 Tonnen Streusalz, 100 Tonnen Streukies und Sole eingelagert, um auf den 350 Straßenkilometern in der Landeshauptstadt Schnee- und Eisglätte zu beseitigen.
Zwei Silos sorgen für schnelle Beladung der Streufahrzeuge. Zurzeit errichtet der Eigenbetrieb auf dem Gelände in der Schweriner Baustraße ein neues Streugutsilo, einen Soleerzeuger und einen Soletank. Das Salz soll dann bei Fertigstellung ab der Wintersaison 2026 direkt in den Soleerzeuger geleitet werden, um die Salzlösung herzustellen, mit der die Straßen gegen Glätte behandelt werden. Die bisher verwendete Sole wurde als Fertigprodukt geliefert.
Für den Winterdienst stehen auf dem Hof des SDS acht eigene Fahrzeuge bereit, weitere fünf einschließlich Besatzung verstärken die Einsätze bei starkem Schneefall oder Glätte.
Für die Räumung der Schweriner Straßen gelten Prioritäten: Erst werden die Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen geräumt, dann die Sammelstraßen in den Wohngebieten und schließlich die Anliegerstraßen. Neben den Straßen werden gleichfalls rund 215.100 Quadratmeter Geh- und Radwege inklusive der 264 Bushaltestellen bei Schnee und Glätte freigehalten. Auch die städtischen Friedhöfe gehören zum Einsatzgebiet.
Die Winterbereitschaft dauert bis zum 15. April. In dieser Zeit arbeiten 36 Frauen und Männer in Schichten, um die Straßen sicher zu halten. Bei Temperaturen unter drei Grad machen sich die Einsatzkräfte zu Kontrollfahrten auf, um bei Bedarf mit einem Salz-Sole-Gemisch gegen Glätte vorzugehen. Unterstützt werden sie von sechs Dispatchern, die die Einsätze überwachen und koordinieren. In der Werkstatt sorgen zwei Kollegen dafür, dass die Fahrzeuge funktionstüchtig und fahrbereit sind.
„Eine plötzliche Änderung der vorhergesagten Wetterlage stellt uns alle vor Herausforderungen. Unsere Beschäftigten tun ihr Bestes, um die Straßen sicher zu machen, sie können aber auch nicht überall gleichzeitig sein. Weil Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen zuerst geräumt werden müssen, kann es bei den Anliegerstraßen etwas länger dauern“, bittet Axel Klabe um Verständnis.
Die Stadt trägt auf Gehwegen von hoher öffentlicher Bedeutung die Winterdienstpflicht. Auf Gehwegen mit Anliegern sind die Grundstückseigentümer bzw. Wohnungsgesellschaften für den Winterdienst zuständig. Die Winterdienstpflicht gilt zwischen 7 und 20 Uhr. Schneit es in der Nacht, muss der Schnee am Morgen bis 7 Uhr beseitigt sein. Hier gilt eine Breite von 1,50 Metern. Dabei empfiehlt Klabe, den Schnee an den Straßenrand des Gehweges zu schieben, jedoch nicht auf die Fahrbahn, damit die Straßeneinläufe frei bleiben. „Zum Abstumpfen der Wege dürfen der Umwelt zuliebe weder Salz noch Asche, sondern nur handelsüblicher Split oder Streusand eingesetzt werden“, rät der Fachmann. „Im Winter muss der Gehweg nicht schwarz sein, wichtig ist, dass er sicher genutzt werden kann.“
In verkehrsberuhigten Straßen, den sogenannten Spielstraßen, haben die Anwohner die Straße jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn freizuhalten. Der Grundstücks- oder Hauseigentümer kann die Räum- und Streupflicht jedoch auch auf die Mietparteien übertragen oder von Dienstleistern erfüllen lassen.