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Abfallgebühr - Festsetzung

Volltext

Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erhebt die Landeshauptstadt Schwerin als Entsorgungsträger Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG M-V).

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für: 

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
  • Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Handlungsgrundlage(n)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Voraussetzungen

Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Erforderliche Unterlagen sind zu erfragen bei:
    SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
    Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
    Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung

    Tel.: +49 385 633-1675
    E-Mail: info@sds-schwerin.de

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Verfahrensablauf

Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.

Fristen

Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Zahlungsfristen sind zu erfragen bei:
    SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
    Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
    Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung

    Tel.: +49 385 633-1675
    E-Mail: info@sds-schwerin.de

Weiterführende Informationen

Diese finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Weitere Formulare sind zu erfragen bei:
    SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
    Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
    Bereich Abfallwirtschaft/Straßenreinigung
    Eckdrift 43-45
    19061 Schwerin

    Tel.: +49 385 633-1675
    E-Mail: info@sds-schwerin.de

Fachlich freigegeben am

05.08.2016

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
    Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
    Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung

    Tel.: +49 385 633-1675
    E-Mail: info@sds-schwerin.de