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Abfallgebühr - Festsetzung
Volltext
Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.
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Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erhebt die Landeshauptstadt Schwerin als Entsorgungsträger Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG M-V).
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für: - Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
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Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Handlungsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Voraussetzungen
Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen sind zu erfragen bei:
SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung
Tel.: +49 385 633-1675
E-Mail: info@sds-schwerin.de
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
- Die Kosten richten sich nach der Hausmüllgebührensatzung der Landeshauptstadt Schwerin.
Verfahrensablauf
Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.
Fristen
Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.
- Zahlungsfristen sind zu erfragen bei:
SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung
Tel.: +49 385 633-1675
E-Mail: info@sds-schwerin.de
Weiterführende Informationen
Diese finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Formulare
- Weitere Formulare sind zu erfragen bei:
SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Bereich Abfallwirtschaft/Straßenreinigung
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Tel.: +49 385 633-1675
E-Mail: info@sds-schwerin.de
Fachlich freigegeben am
05.08.2016
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
- SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung
Tel.: +49 385 633-1675
E-Mail: info@sds-schwerin.de