Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Wasseruntersuchung Durchführung

Volltext

Aufstellung, Untersuchung und Bewertung aller überwachten Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich der Badegewässerprofile. Die Überwachung/Probennahme erfolgt während der Badesaison vom 20.5.-10.9. alle 4 Wochen im Badebereich in ca. 1m Wassertiefe 30cm unter der Wasseroberfläche. Die Proben werden im Landesamt für Gesundheit und Soziales MV untersucht. Weitere Informationen sowie die Untersuchungsergebnisse werden in der Badewasserkarte aufgezeigt.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Während der Badesaison (20. Mai bis 10. September eines jeden Jahres) kontrolliert der Fachdienst Gesundheit die nach den Vorgaben der Badegewässerlandesverordnung bestimmten und überwachten Badegewässer lt. Badegewässerliste der Landeshauptstadt Schwerin.
     
  • Der Fachdienst Gesundheit beurteilt die allgemeine hygienische Situation und entnimmt im Abstand von 30 Tagen Wasserproben, die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS M-V) untersucht werden.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Weiterführende Informationen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Vor Ort wird das Wasser auf augenscheinliche Veränderungen wie Verfärbungen, Algenentwicklung, Verunreinigungen durch Mineralöle oder Schaumbildung überprüft. Zusätzlich werden Luft- und Wassertemperaturen zum Zeitpunkt der Probenahme sowie pH- Wert des Wassers und die Transparenz (Sichttiefe) ermittelt.
     
  • Die Einstufung der Badegewässerqualität nach den Kriterien der Badegewässerlandesverordnung (BadegewLVO M-V) als „ausgezeichnet“, „gut“, „ausreichend“ oder „mangelhaft“ erfolgt zum Ende jeder Badesaison auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse der vier vorangegangenen Badesaisons. Für diese Einstufung werden einheitliche Piktogramme verwendet, mit denen die Badegewässer auch direkt vor Ort gekennzeichnet sind.
     
  • Hinweise zu häufig auftretenden Beeinträchtigungen in Flachwasserbereichen durch Zerkarien (Gabelschwanzlarven) und Cyanobakterien (Blaualgen) enthalten die unten stehenden Informationsschriften des Landesamtes für Gesundheit und Soziales MV.
     
  • Bitte beachten Sie dazu auch aktuelle amtliche Warnungen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

22.01.2018

Zuständige Stelle

Gesundheitsämter/Fachdienste Gesundheit der Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Badegewässer liegen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Fachgruppe Amtsärztlicher Dienst im Fachdienst Gesundheit der Landeshauptstadt Schwerin:

 

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Informationen zu allen überwachten Badegewässern mit Kurzprofilen, aktuellen Untersuchungsergebnissen, Bildern und Kartenausschnitten finden Sie in der ONLINE-Badewasserkarte von Mecklenburg-Vorpommern.