Für den Besuch im Stadthaus sind vorherige Terminvereinbarungen unbedingt notwendig. Im Stadthaus wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht entfällt.
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Für den Besuch im Stadthaus sind vorherige Terminvereinbarungen unbedingt notwendig. Im Stadthaus wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht entfällt.
TerminvergabeBei allen Kindern, die eingeschult werden sollen, sowie bei Kindern und Jugendlichen in der 4. und 8. Klasse, werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt. Ziel dieser Untersuchungen ist es, Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und den Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen festzustellen.
Schülerinnen und Schüler an Förderschulen sowie im Rahmen inklusiver Beschulung mit Beeinträchtigungen in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung sind jährlich, Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Abstand von zwei Jahren zu untersuchen.
voraussichtliche Einschulung oder Besuch der 4. oder 8. Klasse
Vor der Einschulungsuntersuchung erhalten die Eltern einen Brief vom Gesundheitsamt sowie einen Fragebogen zugesandt. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig. Die Untersuchung selbst wird nach einer einheitlichen Richtlinie vorgenommen. Die Eltern oder ein Elternteil sind bei der Untersuchung dabei. Zur Untersuchung gehören u.a. eine körperliche Untersuchung, die Prüfung des Hör- und Sehvermögens, die Überprüfung des Impfstatus, die Prüfung der sprachlichen und motorischen Entwicklung sowie Tests zur Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsfähigkeit. Das Ergebnis der Untersuchung wird mit den Eltern besprochen und ggf. Empfehlungen, z. B. zum Aufsuchen eines Facharztes oder Hinweise zu Fördermöglichkeiten, gegeben. Die Schule erhält ebenfalls ein Untersuchungsergebnis, soweit dies für schulische Belange erforderlich ist.
Schüler der 4. und 8. Klassen erhalten über die Schulen vor der Untersuchung ebenfalls ein Informationsschreiben für die Eltern und einen Fragebogen. Bei diesen Untersuchungen können die Eltern auf Wunsch anwesend sein. Bei den Untersuchungen sind mindestens eine Messung der Körpergröße und den Körpergewichts durchzuführen sowie eine Prüfung des Hör- und Sehvermögens, eine Blutdruckmessung und eine Überprüfung des Impfstatus.
Jede Untersuchung ist eine Einzeluntersuchung.
Die Kinder haben an den notwendigen Untersuchungen teilzunehmen und an ihnen mitzuwirken; ihre Eltern haben die Untersuchungen zu ermöglichen.
Eine zusätzliche Untersuchung wird von den Gesundheitsämtern bereits für Kinder zwischen dem vierten und sechsten Lebensjahr (Vorschuluntersuchung) angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig.
Ca. 4 Wochen vor der Einschulungsuntersuchung erhalten die Eltern über den Kindergarten einen Brief vom Gesundheitsamt sowie einen Fragebogen. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig. Eltern, die ihr Kind nicht in einem Kindergarten betreuen lassen, melden sich bis April des Einschuljahres selbst im Gesundheitsamt, um einen Termin für die Untersuchung zu vereinbaren.
Die Untersuchungen werden durch das für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt zuständige Gesundheitsamt vorgenommen.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Frau Dr. Beate Kloesel
Position: Fachgruppenleiterin und Ärztin
Tel.: | +49 385 545-2846 |
E-Mail: | bkloesel@schwerin.de |
Raum: | 2.029 |
Zuständig für :
Frau Annette Lehmann
Position: Sozialmedizinische Assistentin
Tel.: | +49 385 545-2864 |
E-Mail: | alehmann@schwerin.de |
Raum: | 2.085 |
Zuständig für :
Frau Gabriela Reimuck
Position: Sozialmedizinische Assistentin
Tel.: | +49 385 545-2851 |
E-Mail: | greimuck@schwerin.de |
Raum: | 2.026 |
Zuständig für :
Frau Ramona Siewert
Position: Sozialmedizinische Assistentin
Tel.: | +49 385 545-2828 |
E-Mail: | rsiewert@schwerin.de |
Raum: | 2.099 |
Zuständig für :
Frau Ulrike Wittig
Position: Ärztin
Tel.: | +49 385 545-2847 |
E-Mail: | uwittig@schwerin.de |
Raum: | 2.086 |
Zuständig für :
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen/ Termine nach Vereinbarung im BürgerBüro
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde