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Förderung: Promotionsstipendium für wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs in M-V beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Die Förderung dient:

  • dem erfolgreichen Promotionsabschluss,
  • der qualifizierten Promotionsvorbereitung und -planung,
  • der Durchführung und Auswertung der notwendigen wissenschaftlichen Forschungsarbeiten,
  • der Durchführung und Auswertung der notwendigen künstlerischen Arbeiten. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Hochschulabsolventen. 

Wie wird gefördert?

  • Stipendien an besonders qualifizierte Nachwuchskräfte

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Regelsatz für wissenschaftliche und künstlerische Nachwuchskräfte:

  • 1.500,00 EUR Stipendium monatlich

Familienzuschläge:

  • 150,00 EUR für das erste  Kind monatlich und
  • 100,00 EUR für jedes weitere Kind

Handlungsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Ein Stipendium zur Vorbereitung auf die Promotion kann erhalten, wer

  • ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht,
  • weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (besondere Qualifikation) nachweist,
  • zur Promotion an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und eine wissenschaftliche Betreuung vereinbart ist und
  • ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt, oder
  • ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes erwarten lässt.

Bei der Feststellung der besonderen Qualifikation können neben Studien- und Prüfungsleistungen auch wissenschaftliche Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse berücksichtigt werden, die die Bewerber in oder außerhalb einer Hochschule erbracht oder erworben haben.
Liegen qualifizierte Anträge von Fachhochschulabsolventen vor, so sind diese mit mindestens einem Stipendium zu berücksichtigen.

Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen der Fächer Architektur und Nautik/ Seeverkehr können im Rahmen einer kooperativen Promotion an einer Universität bzw. an einer Hochschule mit Promotionsrecht außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Zusätzlich zu den o.g. festgelegten Fördervoraussetzungen ist nachzuweisen, dass der Hochschulabschluss in Mecklenburg-Vorpommern erworben wurde.  

Für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben kann ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium erhalten, wer

  • ein Studium an einer Kunsthochschule oder ein vergleichbares Studium in M-V abgeschlossen hat,
  • weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen nachweist,
  • ein Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt, sowie
  • die Zulassung des Entwicklungsvorhabens am Caspar-David-Friedrich-Institut der Universität Greifswald, an der Hochschule für Musik und Theater Rostock oder an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar nachweisen kann und dort eine künstlerische Betreuung vereinbart ist.

Verfahrensablauf

Nach entsprechenden Ausschreibungen an den Hochschulen reichen die Graduierten jeweils zum Sommer- und Wintersemester Anträge bei den jeweiligen Hochschulen ein. Diese werden geprüft und unter Beteiligung der jeweiligen Fachbereiche erfolgt nach einem Punktesystem ein Ranking in der Vergabekommission. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den verfügbaren finanziellen Mitteln. Es können daher nur die herausragendsten Antragsteller positiv beschieden werden.

Die Entscheidungen der Vergabekommissionen unterliegen der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten.

Ausschreibungen zu Promotionsvorhaben an den Universitäten stehen auf folgenden Internetseiten:

Universität Greifswald:
https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/verwaltung/recht/stipendien/graduiertenfoerderung/

Universität Rostock:
https://www.uni-rostock.de/forschung/nachwuchsfoerderung/landesgraduiertenfoerderung/

Ausschreibungen für Promotionsvorhaben von Absolventen der Hochschule für Musik und Theater Rostock erfolgen direkt an der Hochschule.

Ausschreibungen für künstlerische Vorhaben (Caspar-David-Friedrich-Stipendium) erfolgen an folgenden Hochschulen:

1. Universität Greifswald - Caspar-David-Friedrich-Institut
https://cdfi.uni-greifswald.de/bildende-kunst/aktivitaeten/ausschreibungen/

2. Hochschule für Musik und Theater
https://www.hmt-rostock.de/studium/stipendien/

3. Hochschule Wismar - Fakultät Gestaltung (direkt an der Hochschule)
https://www.hs-wismar.de/studium/im-studium/stipendien-und-preise/caspar-david-friedrich-stipendium/

Weiterführende Informationen

Nachhaltigkeit der Förderung

  • erfolgreicher Promotionsabschluss
  • erfolgreicher künstlerischer Vorhabensabschluss

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.02.2026

Zuständige Stelle

Die Förderung erfolgt durch die entsprechenden Hochschulen.