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Förderung: Zuschuss für Projekte zur Vernetzung von Studierenden und Unternehmen beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
- Mit der Förderung „Studierende für Unternehmen in M-V gewinnen“ werden Projekte unterstützt, die Studierende mit Unternehmen im Land zusammenbringen.
- Ziel ist es, frühzeitig Kontakte zwischen Studierenden und Unternehmen herzustellen und so zur Fachkräftesicherung beizutragen.
Wer wird gefördert?
- Gefördert werden Vorhaben, die Veranstaltungen, Begegnungsformate und andere Aktivitäten organisieren.
- Dabei sollen Studierende und Unternehmen direkt miteinander in Kontakt treten können.
- Die Förderung richtet sich an geeignete Organisationen / Träger / Hochschulen, mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, welche entsprechende Projekte planen und durchführen wollen.
- Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sein.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt im Rahmen des ESF Plus Programms 2021-2027 Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Zuwendung erfolgt als Gesamtaufwandspauschale je Projekt und setzt sich aus einem Teilbetrag für die direkten Personalkosten (Berücksichtigung von 50 % der als plausibel anerkannten Personalkostenpauschale) sowie einem Teilbetrag für die Sachausgaben (Berücksichtigung von 90 % der als plausibel anerkannten Sachausgaben) zusammen.
- Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuwendung.
- Die Projektlaufzeit beträgt maximal ein Jahr und kann nach einem erfolgreichen ersten Projektjahr mit einem neuen Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Sitz in M-V.
- Sie sind eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts.
- Ihr Projekt bringt Studierende und Unternehmen konkret zusammen.
- Sie binden mindestens 30 Unternehmen sowie 100 Studierende pro Jahr ein.
- Sie erhalten vor Antragstellung ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirates.
Verfahrensablauf
Vorverfahren:
- Sie können sich bei der Geschäftsstelle des für Sie zuständigen Regionalbeirates zu Ihrer Projektidee beraten lassen.
- Die Projektidee reichen Sie anschließend bei der Geschäftsstelle des für Sie zuständigen Regionalbeirates ein (per E-Mail und per Post).
- Die Projektidee wird dem Regionalbeirat zur Bewertung/Votierung vorgelegt.
- Wenn Ihr Projekt ein positives Votum vom Regionalbeirat erhält, werden Sie von der Geschäftsstelle aufgefordert, einen formellen Antrag (inkl. aller notwendigen Anlagen) beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.
Bewilligungsverfahren:
- Das LAGuS als Bewilligungsbehörde prüft Ihren formellen Antrag und entscheidet über die Förderung.
- Sie erhalten einen vorläufigen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die Zuwendungshöhe wird zunächst vorläufig festgesetzt. Grundlage sind die beantragten und als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen im Rahmen einer Gesamtaufwandspauschale.
- Die endgültige Festlegung der Zuwendungshöhe erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Eine nicht vollständige Zielerreichung führt zu einer vollständigen Rückforderung.
Bearbeitungsdauer
mehrere Wochen bis wenige Monate (abhängig von den Sitzungsterminen der Regionalbeiräte, Bearbeitungszeit, Vollständigkeit der Unterlagen, Projektstart)
Fristen
Projektideen sind spätestens acht Wochen vor der nächsten Regionalbeiratssitzung bei der zuständigen Geschäftsstelle einzureichen. Die Sitzungstermine befinden sich auf der Homepage des WM M-V.
Formulare
- Antrag (PDF 3,21 MB)
- Anlage Vorhabenbeschreibung (PDF, 2,34 MB)
- Anlage Projektplan (DOCX, 0,06 MB)
- Anlage Aufgabenbeschreibung (PDF, 1,85 MB)
- Anlage Finanzierungsplan (PDF, 2,18 MB)
- Anlage Fahrkostenpauschale (PDF, 0,75 MB)
- Auflistung Sachausgaben (XLSX, 0,02 MB)
- Beteiligungserklärung der Unternehmen (PDF, 0,63 MB)
- Teilnehmerliste der Studierenden (PDF, 0,96 MB)
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
14.04.2026
Zuständige Stelle
Vorverfahren:
- Geschäftsstelle des für Sie zuständigen Regionalbeirates
- Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Bewilligungsverfahren:
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Kosten
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei
