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Förderung: Zuschuss für die Fachkräftesicherung und -gewinnung in der Transformation der Arbeitswelt beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben, die zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung in Mecklenburg-Vorpommern beitragen. Dies umfasst sowohl einzelbetriebliche Verbundvorhaben als auch überbetriebliche Vorhaben, die sich mit der Gestaltung der Transformation der Arbeitswelt befassen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die neue Wege zur Anpassung von Qualifikationen, zur Beschäftigungssicherung und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen entwickeln.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, die Inhaberinnen oder Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
- Für einzelbetriebliche Verbundvorhaben (Nummer 2.1 der Richtlinie): bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; Mindestvolumen 50.000 €,
- Für überbetriebliche Vorhaben (Nummer 2.2 der Richtlinie): bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Zuwendungsfähig sind pauschalierte Personal- und Sachausgaben auf Grundlage der ESF-Personalkostenpauschale (ESF-PKP) und der Restkostenpauschale. Mit den Pauschalen sind sämtliche projektbezogenen Personal- und Sachausgaben sowie indirekte Kosten abgegolten.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens in Mecklenburg-Vorpommern
- Positives Juryvotum im Ideenwettbewerb (bei einzelbetrieblichen Projekten) oder fachliche Stellungnahme des Ministeriums (bei überbetrieblichen Projekten)
Laufzeit:
- Mindestens 6 Monate
- Höchstens 24 Monate (einzelbetriebliche Vorhaben)
- Höchstens 36 Monate (überbetriebliche Vorhaben)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
1. Teilnahme am Ideenwettbewerb:
Einreichung einer formgebundenen Projektskizze bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA).
Nach Prüfung durch die GSA berät und votiert eine Jury über die von der GSA vorgelegten Projektskizzen.
2. Antragstellung:
Bei positivem Juryvotum Aufforderung zur Antragstellung.
Der Antrag ist formgebunden an die
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA),
Postfach 11 11 17, 19011 Schwerin, zu richten.
3. Bewilligung:
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bewilligung durch Zuwendungsbescheid durch die GSA.
4. Auszahlung:
Nach dem Erstattungsprinzip in Teilbeträgen.
5. Verwendungsnachweis:
Die Mittelanforderung gilt als Verwendungsnachweis.
Halbjährlicher Sachbericht zu den inhaltlichen Tätigkeiten und im Projekt erzielten Ergebnissen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Aufruf und der Projektprüfung ab.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.
Mit der Antragstellung gilt der vorzeitige Maßnahmebeginn als erteilt.
Fristen
Einreichungsfristen werden mit den jeweiligen Aufrufen zu den Ideenwettbewerben veröffentlicht.
Laufzeit der Förderung:
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
14.01.2025
Zuständige Stelle
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH