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Förderung: Zuschuss zur Marketing- und Imagekampagne „Besser ein Meister“ beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die „Handwerkskampagne“ als eine Marketing- und Imagekampagne zur Positionierung des Handwerks und des Meister-Titels als Premium-Marke in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses nach dem Erstattungsprinzip. Es werden anteilige Personalkosten gefördert.

Handlungsgrundlage(n)

  • Leitfaden zur Förderung der "Handwerkskampagne M-V" (Fördergrundsätze)

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag der Handwerkskammern M-V
  • Arbeitsvertrag der projektausführenden Person

Voraussetzungen

Gefördert werden Einzelprojekte der Kampagne, die den Pflichtaufgaben nach § 91 Handwerksordnung nicht zuzuordnen sind.

Die Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten.

 

 

 

Verfahrensablauf

Die Handwerkskammern M-V stellen einen formlosen Antrag an die Bewilligungsbehörde. Der Antrag gilt mit Eingang bei der Bewilligungsbehörde als gestellt.
 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Qualität des Antrags.

Rechtsbehelf

Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 

Fachlich freigegeben am

16.04.2026

Zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 

Fristen

Laufzeit der Förderung:

Kosten

Verwaltungsgebühr: Kostenfrei