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Förderung: Zuschuss zur Marketing- und Imagekampagne „Besser ein Meister“ beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die „Handwerkskampagne“ als eine Marketing- und Imagekampagne zur Positionierung des Handwerks und des Meister-Titels als Premium-Marke in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses nach dem Erstattungsprinzip. Es werden anteilige Personalkosten gefördert.
Handlungsgrundlage(n)
- Leitfaden zur Förderung der "Handwerkskampagne M-V" (Fördergrundsätze)
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag der Handwerkskammern M-V
- Arbeitsvertrag der projektausführenden Person
Voraussetzungen
Gefördert werden Einzelprojekte der Kampagne, die den Pflichtaufgaben nach § 91 Handwerksordnung nicht zuzuordnen sind.
Die Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten.
Verfahrensablauf
Die Handwerkskammern M-V stellen einen formlosen Antrag an die Bewilligungsbehörde. Der Antrag gilt mit Eingang bei der Bewilligungsbehörde als gestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Qualität des Antrags.
Rechtsbehelf
Klage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.04.2026
Zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Laufzeit der Förderung:
Kosten
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei
