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Förderung: Zuwendungen für investive Naturschutzmaßnahmen beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden im Förderprogramm 7016 investive Vorhaben für Lebensräume und Arten, die Renaturierung und Neuanlage von Söllen und Kleingewässern sowie die Anpflanzung von Hecken.

Fördergegenstände des Förderprogrammes 7035 sind investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen (ausgenommen sind Hecken, Knicks, Feldgehölze und Baumreihen), Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung sowie die Erstellung von Schutzkonzepten.

Wer wird gefördert?

Im Förderprogramm 7016 können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts Anträge auf Zuwendung stellen.

Zuwendungsempfänger des Förderprogrammes 7035 sind Landwirte, andere Landbewirtschafter, Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen. Grunderwerb ist nur für Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen möglich.

Wie wird gefördert?

Es können Vorhaben ab einem Finanzmittelumfang von 5.000 € als Vollfinanzierung gefördert werden. Im Förderprogramm 7035 können die Zuwendungen bis zu 100 %, bei Gemeinden und Gemeindeverbänden bis zu 90 %, der förderfähigen Ausgaben betragen.

Alle vollständig eingereichten Zuwendungsanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen, werden unter Anwendung der festgelegten Auswahlkriterien von der Bewilligungsbehörde bewertet. 

Bei der Herstellung von Informations- und Kommunikationsmaterialien (Druckerzeugnisse, Websites, u. ä.) sind die in den „Bestimmungen zu Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen" sowie in den entsprechenden „Gestaltungsvorlagen für die Bestimmungen zu Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen" festgelegten Elemente zu berücksichtigen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • Nachweis der Flächenverfügbarkeit:

Formblatt „Einverständniserklärung Eigentümer oder Nutzer zur Maßnahmenumsetzung“

  • Kosten- und Finanzierungsplan

Nichtöffentliche Antragsteller müssen spätestens bis zum ersten Zahlungsantrag das Formblatt „Übersicht über die Angebotseinholung - private Zuwendungsempfänger" ausfüllen und Online-Antrag hochladen

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen
  • Die Vorhabenflächen müssen nachweislich für die Umsetzung des Vorhabens verfügbar gemacht werden können (Zustimmung der Eigentümer und Nutzer, soweit erforderlich)
  • Es darf keine anderweitige rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung des Vorhabens bestehen.

Zusätzliche Voraussetzungen für das Förderprogramm 7016 – Investiver Naturschutz nach ELER (Sölle/Kleingewässer und Lebensräume/Arten):

  • Bei den Maßnahmen muss es sich um investive Vorhaben zum Erhalt oder zur Verbesserung von Lebensräumen und Arten handeln. Dazu zählen auch die Renaturierung und Neuanlage von Söllen und Kleingewässern sowie die Anpflanzung von Hecken aus heimischen Gehölzen in der freien Landschaft.

Zusätzliche Voraussetzungen für das Förderprogramm 7035 – Investiver Naturschutz nach GAK (Lebensräume, Grunderwerb und Schutzkonzepte):

  • investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von
  1. Feuchtbiotopen wie Teiche, Tümpel und sonstige Kleingewässer,
  2. Uferbepflanzungen,
  3. Hecken, Knicks, Feldgehölzen und Baumreihen ab dem 01.01.2028
  4. wiedervernässten Flächen, die zwecks landwirtschaftlicher Nutzung trockengelegt wurden,
  5. Kleinbiotopen der Agrarlandschaft wie Sölle,
  6. zusammenhängenden Biotopen,
  7. Halboffen- und Offenlandlebensräumen (z. B. Entbuschung) und
  8. Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten der Agrarlandschaft (z. B. Weißstorchhorste, Fledermausquartiere, Greifvogelnisthilfen).
  • Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung nach Nummer 2.2.1 durch Zuwendungsempfänger nach Nummer 3.2.4.
  • Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen (auch wenn diese keine Umsetzung des geplanten Vorhabens zur Folge haben), Architekten- und Ingenieurleistungen.

Projekte, die im Jahr 2026 im Förderprogramm 7035 beantragt werden, müssen auch im Jahr 2026 umgesetzt und abgerechnet werden, Übertragungen in Folgejahre sind nicht möglich!

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie über das Online-Antragsverfahren für die Projektförderung beim Land M-V. Aktuelle und auch außerplanmäßige Stichtage sowie veröffentlichte Budgets können Sie die aktuellen Stichtage und Budgets für Auswahlverfahren 2026 (Förderperiode 2023-2027) hier einsehen.

Antragstellung

  • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
  • Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid.
  • Bei einer negativen Endscheidung erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Ablehnungsbescheid.

Wichtiger Hinweis:

Projekte, die im Jahr 2026 im Förderprogramm 7035 beantragt werden, müssen auch im Jahr 2026 umgesetzt und abgerechnet werden, Übertragungen in Folgejahre sind nicht möglich!

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.04.2025

Zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) sowie Biosphärenreservatsämter (BRÄ) in ihrer regionalen Zuständigkeit

Fristen

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (des jeweiligen Kalenderjahres (1. Stichtag)) :

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (des jeweiligen Kalenderjahres (2. Stichtag)) :

Laufzeit der Förderung (Die Laufzeit Förderung endet spätestens mit dem Ende der ELER-Förderperiode.) :

Kosten

Verwaltungsgebühr: Kostenfrei