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Fundtier: Tierkadaver melden

Volltext

Beim Auffinden verstorbener Tiere unbekannter Herkunft im öffentlichen Raum ist die örtlich zuständige Ordnungsbehörde zu informieren. Diese entscheidet über die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung des Tierkadavers.

Handlungsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Die Meldung kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. In Mecklenburg-Vorpommern steht hierfür außerdem das Portal Klarschiff-MV zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Fachlich freigegeben am

05.06.2026

Zuständige Stelle

Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der das tote Tier gefunden wurde.