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Gartenabfall Entsorgung

Volltext

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Größere Mengen Grünabfall, die Sie aus Platzgründen nicht selbst kompostieren können, können Sie

  • in einen separaten Biosack (Papier) neben die Biotonne stellen und abholen lassen
  • zu den Recyclinghöfen der Stadt Schwerin bringen
  • oder (auf eigene Kosten) bei einer separaten Gartenabfallabfuhr mitnehmen lassen

Handlungsgrundlage(n)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Schwerin

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Für den Erwerb eines Biosackes fallen 1,00 € an.
  • Die Anlieferung von losem Grünschnitt/Bioabfall an den Recyclinghöfen kostet pro Kubikmeter 3,00 €. Für die Andienung von anderen Säcken (Bsp. Blaue Säcke) werden 0,30 € pro Stück (bei 100 Liter Volumen) erhoben.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Fällt in Ihrem Haushalt einmal mehr Bioabfall oder Grünschnitt an, können Sie gebührenpflichtige Biosäcke (0,60 €/Stück) auf dem Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 erwerben und diese am Entsorgungstag gemeinsam mit den Abfallbehältern abholen lassen. Der Bioabfall und der Grünschnitt werden auch auf dem Wertstoffhof angenommen.

Bearbeitungsdauer

individuell

Fristen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Zusätzliche Informationen finden Sie im Ratgeber für ein Sauberes Schwerin

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Das Verbrennen von Strauch- und Baumschnitt ist in Schwerin untersagt. Da es im Stadtgebiet genügend Alternativen zur Abgabe von Gartenschnitt und Bioabfällen gibt, beschränkt sich das Verbrennen von Gartenabfällen (Äste, Zweige) auf wenige anzeigepflichtige Ausnahmen, sog. Brauchtumsfeuer (Ostern).

Fachlich freigegeben am

28.09.2020

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist

  • die Landeshauptstadt Schwerin - vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen (SDS) - Abteilung Abfall und Straße.
  • Der Eigenbetrieb SDS ist erreichbar unter 0385 / 633 1670

Ansprechpunkt

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.