Besucheranschrift
Europäischer Fond für regionale Entwicklung
Europäischer Sozialfonds
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
info@schwerin.info
Öffnungszeiten
April - Dezember
Mo - Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa + So 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Januar - März
Mo - Fr 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Sa 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
So geschlossen
24.12. 10:00 Uhr - 13:00 Uhr
31.12. 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Weihnachtsfeiertage + Neujahr geschlossen
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Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Grundbesitz sind
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.
Grundsteuergesetz (GrStG)
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.
Der Steuerbescheid ergeht jährlich soweit nicht gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz verfahren wird.
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
03.03.2015
Besucheranschrift
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Frau Dagmar Becker-Schröder
Sachbearbeiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-1491 |
E-Mail: | dbecker-schroeder@schwerin.de |
Raum: | 4.093 |
Herr Frank Brall
Sachbearbeiter
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-1567 |
E-Mail: | fbrall@schwerin.de |
Raum: | 4.092 |
Herr Thomas Marschollek
Sachbearbeiter
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-1568 |
E-Mail: | tmarschollek@schwerin.de |
Raum: | 4.093 |
Frau Sibylle Weikinn
Leiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-1561 |
E-Mail: | sweikinn@schwerin.de |
Raum: | 4.096 |
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: geschlossen/ Termine nach Vereinbarung im BürgerBüro
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde