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Immissionsschutz: Beschwerden bei Lärm, Geruch, Rauch, Licht- oder Luftschadstoffen einreichen
Handlungsgrundlage(n)
- § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- §§ 47a ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Immissionsschutz-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ImmSchZustLVO M-V)
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Zuständige Stelle
Immissionsschutzbehörden
