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Landtagswahl: Wählbarkeit feststellen
Volltext
Wählbar zu Landtagswahlen (d. h. als Abgeordnete/r des Landtages) sind alle Personen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
- seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Nicht wählbar ist, wer aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
28.11.2025
Zuständige Stelle
Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde
- Erstellung Wählerverzeichnis, Bescheinigung der Wahlberechtigung für Unterzeichner von Wahlvorschlägen und der Wählbarkeit für Bewerber
Landeswahlausschuss und Kreiswahlausschüsse
- Prüfung der Wahlberechtigung der Unterzeichner von Wahlvorschlägen und der Wählbarkeit für Bewerber im Rahmen der Zulassung der Wahlvorschläge
Ansprechpunkt
Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde, Landeswahlleitung/ Kreiswahlleitung
Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Telefon:
0385 545-1715
Fax:
0385 545-1749
Kontakt
Frau Anja Buske
| Tel.: | +49 385 545-1715 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | E.027 |
Zuständig für :
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Als Wahlhelfer verpflichtet werden
- Bürgerentscheid: Durchführung beantragen
- Bundestagswahl durchführen
- Europawahl durchführen
- Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
- Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen
- Europawahl: Wählbarkeit feststellen
- Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Europawahl: Wahlergebnis feststellen
- Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
- Kommunalwahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
- Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
- Landtagswahl
- Landtagswahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Landtagswahl: Beteiligung anzeigen
- Landtagswahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis
- Landtagswahl: Wählbarkeit feststellen
- Landtagswahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Landtagswahl: Wahlergebnis feststellen
- Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)