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Löschung der Eintragung aus den Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V beantragen
Volltext
Die Eintragung ist aus den Listen / Verzeichnissen bei der Ingenieurkammer zu löschen, wenn
- die eingetragene Person dies beantragt,
- die eingetragene Person verstorben ist,
- die eingetragene Person ihre Wohnung, ihre Niederlassung oder ihre Anstellung im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgegeben hat,
- die eingetragene Person nicht mehr eigenverantwortlich und unabhängig tätig ist,
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht,
- nach der Eintragung Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die im Eintragungsverfahren zu einer Versagung der Eintragung führen müssten, oder
- sich nachträglich herausstellt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben und auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung nicht vorliegen.
Die Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn
- nach der Eintragung Versagungsgründe nach § 11 Absatz 2 eingetreten oder bekannt geworden sind und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind oder
- trotz mehrfacher Aufforderung wiederholt der Pflicht zur Betragszahlung nicht nachgekommen wurde.
Die Eintragungsurkunde und der Kammerstempel sind nach erfolgter Löschung zurückzugeben.
Handlungsgrundlage(n)
- § 12 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Gebührensatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag
- Nachweis über die Beendigung der Tätigkeit (z. B. Rentenbescheid, Sterbeurkunde, Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung)
- Originaleintragungsurkunde
- Kammerstempel
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Löschung der Eintragung in eine Liste oder ein Verzeichnis ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
- Fügen Sie dem Antrag eine Begründung bei.
- Reichen Sie bitte die Originaleintragungsurkunde und den Kammerstempel zurück.
- Über die Löschung der Eintragung erhalten Sie von der Ingenieurkammer einen Bescheid.
Sofern die Löschung Ihrer Eintragung von der Ingenieurkammer veranlasst wird, erhalten Sie hierüber einen Bescheid des Eintragungsausschusses.
Bearbeitungsdauer
- bis zu 3 Monaten
Fristen
keine
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.02.2020
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Kosten
Verwaltungsgebühr (Löschungsgebühr wegen Fortfalls der Eintragungsvoraussetzungen) : EUR 0,00 bis 100,00
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
Alexandrinenstr. 32
Telefon:
0385 55836-0
Fax:
0385 55836-30
Kontakt
Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende
Position: Fachperson für Datenschutz
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen
- Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
- Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer M-V Änderung anzeigen
- Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer M-V beantragen
- Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen
- Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen
- Eintragung in die Liste der Brandschutzplaner der Ingenieurkammer M-V beantragen
- Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer M-V beantragen
- Erstmaliges Erbringen einer Dienstleistung als Ingenieur/in in M-V anzeigen (Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister der Ingenieurkammer M-V) und Verlängerung
- Erstmaliges Tätigwerden als auswärtiger Bauvorlageberechtigte/r in M-V anzeigen (Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer M-V)
- Erstmaliges Tätigwerden als auswärtiger Brandschutzplaner in M-V anzeigen (Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Brandschutzplaner der Ingenieurkammer M-V)
- Erstmaliges Tätigwerden als auswärtiger Tragwerksplaner in M-V anzeigen (Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplaner der Ingenieurkammer M-V)
- Löschung der Eintragung aus den Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V beantragen
- Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen
- Umschulungsverhältnis anzeigen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr