Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Europäischer Fond für regionale Entwicklung
Europäischer Sozialfonds
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
info@schwerin.info
Aufgrund des Lockdowns bis einschließlich
14. Februar 2021 geschlossen.
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kalender können Sie hier durchstöbern:
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt.
Für
müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, soweit der Urheber des Musikstückes Mitglied der GEMA ist.
Abspielen und Aufführen von urheberrechtlich geschützter Musik liegt z. B. vor
Leermedien/Geräte sind
Betroffen sind Hersteller von
Folgende Vorschriften:
Für die Verwertung von Musik fallen Lizenzgebühren an. Die unterschiedlichen Tarife finden Sie auf der Seite der GEMA. Im sozialen und karitativen Bereich gibt es Sondertarife.
Die Verletzung des Urheberrechts durch widerrechtliche Vewertung von Musik kann einen Schadensersatzanspruch auslösen. Der Urheber kann auf Unterlassung klagen. Weiterhin stellt die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken eine Straftat dar.
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Bezirksdirektion der GEMA, die Sie im Internet finden.
Dieser Text wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 31.01.2011.