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Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

Volltext

Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat.

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.

Handlungsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Körpergröße von maximal 1,39 Meter. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Fachlich freigegeben am

28.05.2026