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Patientenbeschwerde Prüfung

Volltext

Wenn Sie mit einer medizinischen Behandlung unzufrieden oder der Ansicht sind, falsch behandelt worden zu sein, können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.

Erster Ansprechpartner für Anfragen und Beschwerden ist Ihre Krankenkasse. Diese wendet sich zur Klärung des konkreten Anliegens in der Regel je nach Zuständigkeit an die Ärztekammer, die Zahnärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, die Kassenzahnärztliche Vereinigung oder die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern.

Die Ärztekammer ist zuständig für alle berufsrechtlich relevanten Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte. Ein Merkblatt mit Hinweisen zum Verfahren bei Beschwerden können Sie auf der Internetseite der Ärztekammer abrufen (siehe untenstehender Link).

Die Kassenärztliche Vereinigung überwacht die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten und ist zuständig für Anfragen oder Beschwerden, die das Vertragsarztrecht oder den Sicherstellungsauftrag betreffen.

Auf der Internetseite der Zahnärztekammer (siehe untenstehender Link) finden Sie entsprechende Informationen zum Verfahren bei Anfragen oder Beschwerden über Zahnärztinnen und Zahnärzte (Gemeinsame Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer und Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern).

Möchten Sie als Patient oder Patientin im Krankenhaus Anregungen, Kritik und Lob äußern, können Sie sich in der Regel an das hausinterne Qualitäts- und Beschwerdemanagement wenden.

In einigen Krankenhäusern stehen zudem auch sogenannte Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher zur Verfügung, an die Sie Ihre Anliegen herantragen können. Diese arbeiten ehrenamtlich und sind unabhängige Ansprechpartner.

Sie können sich auch mit Fragen aus allen medizinischen und sozialrechtlichen Bereichen an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Beratung und Service der UPD sind für Sie kostenfrei. Die Berater der UPD sind telefonisch und online sowie in den regionalen Beratungsstellen bundesweit zu erreichen:

Bundesweites Patiententelefon: 0800 0 11 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen).

Unter folgendem Link finden Sie die Beratungsstellen vor Ort sowie einen Zugang zur Online-Beratung:

Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein.

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt sein.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständigen Stellen und lassen sich über das weitere Vorgehen beraten.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V, Referat 640

Fachlich freigegeben am

13.07.2020