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Pflanzenschutzmittel: Genehmigung für die Anwendung in einem anderen Anwendungsgebiet beantragen
Volltext
Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen, wenn
- die Anwendung vorgesehen ist
- an Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, oder
- gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen,
und
- die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet entspricht.
Die Genehmigung können außer dem Zulassungsinhaber beantragen:
- derjenige, der Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft anwendet,
- juristische Personen, deren Mitglieder Personen nach Nummer 1 sind.
Handlungsgrundlage(n)
- § 12 Absatz 6 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- § 22 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- Artikel 51 Absatz 1 und 2 Verordnung (EG) 1107/2009
- Gebührennummer 202.5.3 der Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LEKostVO M-V)
Voraussetzungen
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:
- an Pflanzen, die nur in einem geringfügigen Umfang angebaut werden, oder
- gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.
Verfahrensablauf
Das ausgefüllte Antragsformular ist postalisch an die zuständige Behörden zu senden.
Formulare
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
13.10.2023
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (mindestens vor der beabsichtigten Behandlung) : 3 Woche(n)
Geltungsdauer (der Genehmigung (in der Regel)) : 2 Jahr(e)
Kosten
Verwaltungsgebühr (für den Erstantrag. Ein Antrag umfasst den Antrag zum Einsatz eines Pflanzenschutzmittels je Kultur, je Indikation.) : EUR 50,00
Verwaltungsgebühr (für den Folgeantrag) : EUR 25,00
