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Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen
Volltext
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:
- Änderungen des Betriebskonzeptes, unter anderem alle Änderungen, die die Betriebsart, Betriebszeit oder die Betriebsräume betreffen
- personelle Änderungen, unter anderem alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung oder Betriebsleitung oder die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen
- Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung
- Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person
Die zuständige Behörde prüft zunächst die Änderungen. Gegebenenfalls nimmt sie eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.
Handlungsgrundlage(n)
- § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Tarifstelle 2 der Prostituiertenschutzkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ProstKostVO M-V)
- Prostituiertenschutzzuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ProstZustLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Bei Änderungen im Betriebskonzept:
- Betriebskonzept
Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:
- Name, Vorname
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:
- die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person:
- die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung, etc.:
- die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
- Die beabsichtigten Änderungen an dem Betriebskonzept oder an der örtlichen Lage des Betriebskonzeptes widersprechen nicht dem öffentlichen Interesse.
- Bei personellen Änderungen: persönliche Zuverlässigkeit der gemeldeten Person
Fristen
Geplante wesentliche personen- oder betriebsbezogene Änderungen müssen Sie unverzüglich mitteilen.
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
Fachlich freigegeben durch
Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.07.2024
Rechtsbehelf
- soweit Anzeigebezogen neue Verwaltungsakte erlassen werden
Ansonsten gibt es grundsätzlich kein Rechtsbehelf, da nur eine Anzeigepflicht besteht.
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 70,00 bis 2000,00
