Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Rechtliche Betreuung: Registrierung als berufliche Betreuung beantragen
Volltext
Als Berufsbetreuer darf nur noch tätig sein, wer erfolgreich das Registrierungsverfahren durchlaufen hat.. Die Registrierung ist für alle selbständigen Berufsbetreuer*innen und Vereinsbetreuer*innen erforderlich. Der Registrierungsantrag ist schriftlich bei Ihrer sogenannten Stammbehörde (Wohn- oder ggf. Bürositz) zu stellen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 24 Absatz 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)
- Betreuungsrechtsausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (AG BtG)
- § 23 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Voraussetzungen
- Sie verfügen über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
- Sie verfügen über ausreichende Sachkunde und können diese nachweisen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für jede Registrierung wird eine Gebühr von 200 Euro erhoben. Auslagen werden nicht gesondert erhoben. Im Einzelfall kann aus Gründen der Billigkeit von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. Folgende Registrierungen erfolgen immer gebührenfrei:
1. Registrierungen nach § 28 Absatz 2 Betreuungsorganisationsgesetz,
2. Registrierungen nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Betreuungsorganisationsgesetz sowie
3. unbefristete Registrierungen für Antragsteller, die nach § 33 Betreuungsorganisationsgesetz vorläufig registriert sind.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Registrierung als Beruflicher Betreuer oder Berufliche Betreuerin schriftlich bei der zuständigen Stelle stellen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Zur Feststellung der persönlichen Eignung vereinbart die Betreuungsbehörde mit Ihnen ein persönliches Gespräch. Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.
Fristen
Sie benötigen die Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin, bevor Sie vom Gericht als rechtliche Betreuungsperson bestellt werden können.
Formulare
Zur Registrierung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag zur Betreuerregistrierung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde, das nicht älter als 3 Monate sein soll
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, die nicht älter als 3 Monate sein soll
- Erklärung über anhängige Verfahren
- Mitteilung über beabsichtigten Zeitumfang und Organisationsstruktur
- Nachweise über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde
Um Ihrer Mitteilungs- und Nachweispflicht nachzukommen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- alle 6 Monate: Liste über aktuell geführte Betreuungen nach § 25 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) inklusive Amtsgericht und Aktenzeichen
- unverzüglich: Änderungen, zum Beispiel Namensänderung, Wechsel des Geschäftssitzes, zeitlicher Umfang, Organisationsstruktur
- alle 3 Jahre: Führungszeugnis, Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, Erklärung, ob ein Insolvenz-/Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist