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Rufbus in Anspruch nehmen
Volltext
Der Rufbus deckt dünn besiedelte Gebiete ab, minimiert Leerfahrten und bringt Fahrgäste zu ÖPNV-Anschlussstellen. Die Vorbestellung des Rufbusses per Telefon, App oder online ist Pflicht. Eine Mitnahme von Rollatoren, Kinderwagen oder Fahrrädern ist meistens kostenfrei möglich, solange genug Platz vorhanden ist und es bei der Bestellung des Rufbusses mit angegeben wird.
Handlungsgrundlage(n)
- § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten richten sich in der Regel nach den ortsüblichen Tarifen und es kann ggf. ein Serviceentgelt dazu kommen.
Verfahrensablauf
So funktioniert es:
- Suchen Sie sich die gewünschte Haltestelle und Zeit aus dem Fahrplan aus.
- Bestellung der Fahrt erfolgt vorher, meist telefonisch, per App oder online.
- Der Rufbus fährt dann die Haltestellen an, die tatsächlich benötigt werden, statt leer unterwegs zu sein.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion
Fachlich freigegeben am
13.05.2026
Zuständige Stelle
Verkehrsgesellschaften der Landkreise und kreisfreien Städte.
