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Seniorenpass beantragen
Volltext
Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.
Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, beispielsweise die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt Museen oder Ausstellungen zu besuchen sowie an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teilzunehmen. Ziel des Seniorenpasses ist es, insbesondere einkommensschwächeren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.
Der Seniorenpass muss in der Regel jährlich neu beantragt werden.
Die Landeshauptstadt Schwerin bietet keinen Seniorenpass an. Stattdessen wird die SchwerinCard als Ermäßigungskarte angeboten. Sie ermöglicht Schweriner Bürgern und Bürgerinnen, die Sozialleistungen erhalten, eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen Einrichtungen. Diese berechnen sich entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Die kostenlose SchwerinCard ist im BürgerBüro des Stadthauses Am Packhof 2-6 erhältlich und ab Antragstellung ein Jahr gültig.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern i.Z.m. KIM-Kommunalredaktion
Fachlich freigegeben am
21.05.2026
Zuständige Stelle
Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung
