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Seniorenpass beantragen

Volltext

Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, beispielsweise die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt Museen oder Ausstellungen zu besuchen sowie an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teilzunehmen.

Ziel des Seniorenpasses ist es, insbesondere einkommensschwächeren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

Der Seniorenpass muss in der Regel jährlich neu beantragt werden.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Die Landeshauptstadt Schwerin bietet keinen Seniorenpass an. Stattdessen wird die SchwerinCard als Ermäßigungskarte angeboten. Sie ermöglicht Schweriner Bürgern und Bürgerinnen, die Sozialleistungen erhalten, eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen Einrichtungen. Diese berechnen sich entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Die kostenlose SchwerinCard ist im BürgerBüro des Stadthauses Am Packhof 2-6 erhältlich und ab Antragstellung ein Jahr gültig.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, ggf. Rentenausweis.

Bei einkommensabhängiger Ausgabe des Seniorenpasses sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Erhebung einer Schutzgebühr durch die Behörde ist möglich. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

Formulare

Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.11.2018

Zuständige Stelle

Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung

Ansprechpunkt

Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung nach.