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Sperrmüll: zur Entsorgung abgeben

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Volltext

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Zum Sperrmüll gehören nicht: keine Baustellenabfälle, Bauschutt, Gartenabfälle, Auto- und Motorradteile, Metallschrott, Fernseh- und Rundfunkgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Öfen und Herde.
  • Geringe Mengen an Sperrmüll können auch an den von der Stadt öffentlich bekannt gegebenen Abgabestellen (Recyclinghöfe) abgegeben werden.
  • Die gebührenfreie Abfuhr von Sperrmüll in einer Menge von 5 cbm erfolgt außerhalb der Hausmüllentsorgung nach einem Bestellsystem, das jeder Benutzungsberechtigte einmal pro Jahr nutzen kann. 
  • Die Bestellung erfolgt über den beauftragten Dritten, die Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH.
  • Wenn Sie die Abholung Ihres Sperrmülls beantragen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an den Kundenservice der SAS GmbH oder nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Bestellung. Des Weiteren können Sie für die Anmeldung die Sperrmüllkarte verwenden. Diese erhalten Sie ebenfalls beim Kundenservice der SAS GmbH oder im Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 sowie am Tresen im Foyer des Stadthauses der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6. 
  • Für Altholz und Altautos gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung  (Altholz-VO, Altfahrzeug-VO).
  • Kontakt Kundenservice
     

Fachlich freigegeben am

20.12.2021

Voraussetzungen

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Für die Leistung der Sperrmüllabfuhr werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:

  • vorhandene Bringsysteme (Wertstoffhöfe) und
  • Abfallgebühren.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Abholung
    Sie können mit der Sperrmüllkarte die gebührenfreie Abfuhr der Sperrmüll beantragen (Download zur SAS). Füllen Sie die Karte vollständig und gut lesbar aus. Eine Wunschterminangabe ist möglich. Der Abfuhrtag wird Ihnen rechtzeitig von der SAS schriftlich mitgeteilt. (keine telefonische Terminabsprache möglich; Abfuhrtermin ca. 4 Wochen nach Eingang der Karte bei der SAS)
    Sollten Sie wider Erwarten den Abfuhrtermin nicht einhalten können, informieren Sie bitte rechtzeitig die SAS Tel.: 03 85/57 70 200.; Fax: 03 85/57 70 222
    Nach der Sperrmüllabfuhr sind Abfallreste und ggf. unzulässigerweise bereitgestellte Gegenstände vom Abfallbesitzer unverzüglich zu entfernen.

  • Selbstanlieferung an Recyclinghöfen (nur für private Haushalte)
    Für die Inanspruchnahme der Einrichtung werden Nutzungsentgelte fällig. Die Preise erfragen Sie bitte beim Betreiber der Recyclinghöfe
    (0385 4811327).

  • Bei Beauftragung eines Containerunternehmens oder Nutzung gewerblicher Container ist die Abgabe anfallender Abfälle aus Hausentrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Umbauarbeiten grundsätzlich kostenpflichtig.

    Tipp

    1. Stellen Sie die Sperrmüllgegenstände am Abfuhrtag (Abfuhrtermin wird Ihnen vom Abfuhrunternehmen schriftlich mitgeteilt) ab 7 Uhr an der Straße
        zur Abholung bereit!

    2. Gut erhaltene, noch brauchbare Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll; über Kleinanzeigen oder Flohmarkt findet sich ggf. ein neuer Besitzer!

            3. Gut erhaltene Bettgestelle oder Tische können auch sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Fristen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Die Bestellung der Sperrmüllabfuhr wird innerhalb von 4 Wochen realisiert.

Formulare

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Die Bestellung der Sperrmüllabfuhr kann über die Sperrmüllkarte, per Fax (0385 5770-111) oder mit dem Bestellformular über Internet unter www.sas-schwerin.de vorgenommen werden    

Weiterführende Informationen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Zusätzliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der SAS GmbH und des Eigenbetriebs SDS sowie im Abfallratgeber und dem Ratgeber für ein Sauberes Schwerin

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist die Landeshauptstadt Schwerin vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen (SDS) - Abteilung Abfall und Straße. Der Eigenbetrieb SDS ist erreichbar unter 0385 / 633 1670