Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Vermietung einer kommunalen Veranstaltungsfläche anzeigen
Volltext
Sie können eine eine öffentliche Veranstaltung auf einer kommunalen Veranstaltungsfläche abhalten.
Es wird mit allen einzubeziehenden Behörden anhand Ihrer Angaben geprüft, z.B. welche Auflagen hinsichtlich Lärmschutz, Brandschutz oder der sanitätsdienstlichen Versorgung notwendig erscheinen bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind.
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Fachlich freigegeben am
20.05.2026
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde
