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Vermietung einer kommunalen Veranstaltungsfläche anzeigen

Volltext

Sie können eine eine öffentliche Veranstaltung auf einer kommunalen Veranstaltungsfläche abhalten.

Es wird mit allen einzubeziehenden Behörden anhand Ihrer Angaben geprüft, z.B. welche Auflagen hinsichtlich Lärmschutz, Brandschutz oder der sanitätsdienstlichen Versorgung notwendig erscheinen bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind.

 

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Fachlich freigegeben am

20.05.2026

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde