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Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen

Volltext

Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Versicherungsvermittler-Erlaubnis

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 45,00 Euro.

Formulare

Rechtsbehelf

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.09.2019

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg