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Waffenherstellung (gewerbsmäßig): Erlaubnis beantragen
Volltext
Für die gewerbsmäßige oder selbstständige Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin beziehungsweise der verantwortliche Geschäftsführer oder die persönlich haftende Gesellschafterin beziehungsweise der Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.
Wenn das Waffenherstellungsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis. Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.
Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis
- der Volljährigkeit,
- der Zuverlässigkeit,
- der persönlichen Eignung und
- der Fachkunde.
Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung Büchsenmacher-Handwerk oder Ausnahmegenehmigung
- Nachweis zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Grundriss der Räumlichkeiten
- Lageplan der Räumlichkeiten
- Ablehnung- oder Erlaubnisbescheid bei früherer Beantragung einer Erlaubnis zur Waffenherstellung
Handlungsgrundlage(n)
- § 21 Waffengesetz (WaffG)
- § 21a Waffengesetz (WaffG)
- Waffenrechtsausführungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WaffRAusfLVO M-V)
- Tarifstelle 100.1 der Waffengewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WaffGewKostVO M-V)
Voraussetzungen
Sie sind volljährig, besitzen die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Fachkunde.
Verfahrensablauf
Zuständig ist die für den Geschäftssitz zuständige Waffenbehörde der Landkreise / kreisfreien Städte in M-V.
Bearbeitungsdauer
Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.
Fristen
Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.12.2023
Zuständige Stelle
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Waffenbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Unterstützende Institutionen
Es unterstützen die Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern.
Kosten
Verwaltungsgebühr (für die Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 erster Halbsatz WaffG zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition) : EUR 107,00 bis 3000,00
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Martin Möller
Position: Fachgruppenleiter
| Tel.: | +49 385 545-1750 |
| Fax: | +49 385 545-1759 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 2.067 |
Frau Anja Mikolaschek
Position: Sachbearbeiterin
| Tel.: | +49 385 545-2505 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 2.060 |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Erbwaffen: Einbau eines Blockiersystems anzeigen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Schießen auf Schießstätten: Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition: Überlassung an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffen-Erwerbserlaubnis bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
- Waffen-Erwerbserlaubnis bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffen-Erwerbserlaubnis bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine beantragen
- Waffenbesitzkarte für Brauchtumsschützen beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine beantragen
- Waffenerwerb anzeigen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Waffenherstellung (gewerbsmäßig): Erlaubnis beantragen
- Waffenherstellung / Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung / Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
Frau Franziska Erdner
Position: Sachbearbeiterin
| Tel.: | +49 385 545-1756 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 2.058 |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Erbwaffen: Einbau eines Blockiersystems anzeigen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Schießen auf Schießstätten: Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition: Überlassung an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffen-Erwerbserlaubnis bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
- Waffen-Erwerbserlaubnis bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffen-Erwerbserlaubnis bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine beantragen
- Waffenbesitzkarte für Brauchtumsschützen beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine beantragen
- Waffenerwerb anzeigen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Waffenherstellung (gewerbsmäßig): Erlaubnis beantragen
- Waffenherstellung / Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung / Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
