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Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung beantragen

Volltext

Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für:

  • Werbevorrichtungen, Plakate oder andere Zeichen im Wald
  • Anlage und Kennzeichnung von besitzüberschreitenden Rad- und Wanderwegen
  • das Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Pferden und Wildtieren in abgegrenzten Waldstücken oder in besonderen Gehegen
  • das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen im Wald
  • Sportveranstaltungen
  • sonstige Formen

Handlungsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt

Kosten

Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung zum Zelten) : EUR 80,00

Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung zum Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen) : EUR 150,00

Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung zum Abstellen von Verkaufsständen) : EUR 80,00 bis 600,00

Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung zum Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren, Pferden und Wildtieren im Wald) : EUR 170,00 bis 1800,00

Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung von Werbevorrichtungen, Plakaten oder anderen Zeichen im Wald) : EUR 40,00 bis 300,00

Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung gemeinnütziger weiterer Formen der Waldnutzung) : Kostenfrei

Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung weiterer Formen der Waldnutzung) : EUR 85,00 bis 100,00