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Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung beantragen
Volltext
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für:
- Werbevorrichtungen, Plakate oder andere Zeichen im Wald
- Anlage und Kennzeichnung von besitzüberschreitenden Rad- und Wanderwegen
- das Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Pferden und Wildtieren in abgegrenzten Waldstücken oder in besonderen Gehegen
- das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen im Wald
- Sportveranstaltungen
- sonstige Formen
Handlungsgrundlage(n)
- § 14 Absatz 2 Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
- § 29 Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG M-V)
- Tarifstelle 3.15 der Forstverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ForstKostVO M-V)
Zuständige Stelle
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt
Kosten
Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung zum Zelten) : EUR 80,00
Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung zum Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen) : EUR 150,00
Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung zum Abstellen von Verkaufsständen) : EUR 80,00 bis 600,00
Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung zum Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren, Pferden und Wildtieren im Wald) : EUR 170,00 bis 1800,00
Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung von Werbevorrichtungen, Plakaten oder anderen Zeichen im Wald) : EUR 40,00 bis 300,00
Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung gemeinnütziger weiterer Formen der Waldnutzung) : Kostenfrei
Verwaltungsgebühr (für die Genehmigung weiterer Formen der Waldnutzung) : EUR 85,00 bis 100,00
