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Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

Volltext

Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie für die klassischen juristischen Berufe auszubilden:

  • Rechtsanwältin- oder Anwalt
  • Richterin oder Richter
  • Staatsanwältin oder Staatsanwalt
  • Notarin oder Notar

Dazu absolvieren Sie innerhalb von 2 Jahren 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin. Um anfangen können, benötigen Sie eine Zulassung. Diese erhalten Sie per Antrag, der Teil Ihrer Bewerbung auf eine Referendariatsstelle ist.

Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst abgeschlossen haben, können Sie die zweite Staatsprüfung ablegen.

Handlungsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Sie haben die erste juristische Prüfung bestanden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Die Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vorliegen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

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Präsident des Oberlandesgerichts Rostock

Fachlich freigegeben am

07.08.2026

Zuständige Stelle

Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt