Die Stadtvertretung Schwerin hat die Durchführung als reine Briefabstimmung beschlossen; somit ist eine Stimmabgabe in Abstimmungsräumen nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Unterlagen allen Stimmberechtigten unaufgefordert an ihre aktuelle Meldeanschrift übersandt werden. Die gesonderte Beantragung der Abstimmungsunterlagen ist daher nicht erforderlich.
Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt bereitet derzeit diesen Bürgerentscheid vor. Es werden die Wahlunterlagen für rund 79.000 Stimmberechtigte zusammengestellt. Zu den Wahlunterlagen zählen: Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Abstimmungsschein, Abstimmungsbriefumschlag (frankiert) sowie Informationsblatt.
Hinweis:
Da der Versandbeginn in die Feiertage und den Jahreswechsel fällt, bittet die Wahlbehörde um Verständnis, dass sich die Zustellung über mehrere Tage ziehen wird und nicht gleichzeitig im ganzen Stadtgebiet erfolgt. In jedem Fall werden alle Stimmberechtigten die Unterlagen rechtzeitig vor dem Abstimmungstermin am 25. Januar 2026 auf dem Postweg erhalten.