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Landtags­wahl 2026

© Landeshauptstadt Schwerin

Allgemeines

Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gehören zur Grundlage der demokratischen Ordnung in Deutschland. Wer wählt, nimmt großen Einfluss auf die Politik des Landes. Dieses gilt auch für die Bundesländer, denn der Wähler entscheidet mit seiner Stimme, wer regiert und wer die Gesetze in Mecklenburg-Vorpommern macht.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist gleichzeitig das Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern. Er besteht aus insgesamt 71 Abgeordneten. Der Sitz des Landtages von M-V ist seit 1990 das Schweriner Schloss.

Bei Landtagswahlen hat jeder Wähler/jede Wählerin zwei Stimmen – eine Erststimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei).
Die Legislaturperiode von Landtagswahlen beträgt fünf Jahre.

Wichtiges zur Landtagswahl in M-V 2026

Wahlbenachrichtigung und Versand der Briefwahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigungen wurden an alle Schwerinerinnen und Schweriner, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, versandt. Diese sollen spätestens bis zum 29. August 2026 zugegangen sein.

Wer seine Wahlbenachrichtigung bis dahin nicht erhalten hat, meldet sich bitte bei der Wahlbehörde unter: +49 385 545 3333 oder wahlbehoerde@schwerin.de.

Aus den Wahlbenachrichtigungen ergibt sich, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Außerdem können mit der Wahlbenachrichtigung der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt werden. 

Die Stadt empfiehlt den Wählerinnen und Wählern, den Wahlbrief sehr zügig zurückzusenden oder persönlich im Stadthaus (z. B. im Hausbriefkasten oder der Wahlbehörde) abzugeben. Die Stimmabgabe ist auch direkt im Briefwahllokal des Bürgerbüros im Stadthaus möglich.

 

Öffnungszeiten des Briefwahllokals im Bürgerbüro

Die Beantragung von Wahlscheinen nebst Briefwahlunterlagen sowie das Wählen vor Ort ist ab dem 24. August 2026 im Bürgerbüro des Stadthauses möglich. Hierfür ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erforderlich.

Das Briefwahllokal ist bis 18. September 2026, 12.00 Uhr geöffnet. 

 

Es gelten die üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Auszählung

Die Auszählung der Stimmen erfolgt transparent und unter Beobachtung. Die Wahlvorstände werden nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr mit der Auszählung beginnen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse zeitnah und korrekt veröffentlicht werden.

Wahlwerbung

Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl wird auf die geltenden Regelungen zur Wahlwerbung hingewiesen. Rechtsgrundlagen sind u. a. das Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V), die Straßenverkehrsordnung, das Straßen- und Wegegesetz M-V, der Erlass des Wirtschaftsministeriums M-V zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern vom 27.09.2022 sowie die mit Allgemeinverfügung für die Landeshauptstadt Schwerin getroffenen Regelungen.

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung

Wahlbereiche und Wahlräume

Finden Sie Ihr Wahllokal

Formulare Landtagswahl

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde

Frau Juliane Rickert
Stadtwahlleiterin
Raum: E.067

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde

Frau Anja Buske
Koordinatorin Wahlen
Raum: E.027

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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