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Oberbürger­meister­wahl

Der Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister ist der gesetzliche Vertreter der Landeshauptstadt Schwerin und leitet die Verwaltung (vgl. § 38 Kommunalverfassung M-V). Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beträgt gemäß der Schweriner Hauptsatzung sieben Jahre. Der amtierende Oberbürgermeister heißt Dr. Rico Badenschier.

Öffentliche Bekanntmachungen zur OB-Wahl 2026

Voraussetzungen für die Wahl

Wer ist wählbar?
  • wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger)
  • wer am Tag der Wahl nicht nach § 6 Abs. 2 Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • wer die Voraussetzungen zur Ernennung zum Beamten auf Zeit erfüllt
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
  • Wahlvorschläge sind mit den Formblättern der Anlage 5 LKWO M-V einzureichen 
  • Vorlage eines Führungszeugnisses (bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen)
  • Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses (nicht älter als 3 Monate)
  • Unionsbürger haben dem Wahlvorschlag eine Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat mit dem Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V beizufügen 

Hinweis:
Je nach Wahlvorschlag (Partei/Wählergruppe oder Einzelbewerbung) finden Sie nachfolgend die Anlagen 5 und 6 der LKWO M-V im Anlagenkonvolut. 

Bis wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?
  • Die Wahlvorschläge sind bis zum 27. Januar 2026, 16:00 Uhr (75. Tag vor der Wahl), schriftlich und vollständig bei der Stadtwahlleitung, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, einzureichen.
  • Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig wie möglich einzureichen, sodass etwaige Mängel, die die Zulassung beeinträchtigen könnten, noch rechtzeitig behoben werden können.
  • Rückfragen können an Frau Anja Buske - Telefon: +49 385 545 1715; Wahlbehoerde@schwerin.de gerichtet werden.
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde

Frau Juliane Rickert
Stadtwahlleiterin
Raum: E.067

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde

Frau Anja Buske
Koordinatorin Wahlen
Raum: E.027

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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