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Oberbürger­meister­wahl 2026

Allgemeines

Am 12. April 2026 findet die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin statt. Sollte an diesem Tag keine Kandidatin oder kein Kandidat die erforderlicher Mehrheit auf sich vereinen, findet am 26. April 2026 die Stichwahl statt. 

Der Oberbürgermeister ist der gesetzliche Vertreter der Landeshauptstadt Schwerin und leitet die Verwaltung (vgl. § 38 Kommunalverfassung M-V). Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beträgt gemäß der Schweriner Hauptsatzung sieben Jahre.

Wichtige Informationen

Versand der Briefwahlunterlagen

Aus den Wahlbenachrichtigungen ergibt sich, in welchem Wahlraum die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Außerdem können mit der Wahlbenachrichtigung der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt werden. 

Bitte beachten Sie: 
Der Rückweg der Briefwahlunterlagen zur Wahlbehörde liegt in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler. 
Die Stadt empfiehlt den Wählerinnen und Wählern daher, den Wahlbrief zügig zurückzusenden oder persönlich im Stadthaus bis zum 12. April 2026, 18:00 Uhr  (z. B. im Hausbriefkasten oder der Wahlbehörde) abzugeben. Die Stimmabgabe ist auch direkt in dem Briefwahllokale im Bürgerbüro des Stadthauses möglich.

Musterstimmzettel
Öffnungszeiten Briefwahllokal

Wie bei allen Wahlen besteht auch bei der Oberbürgermeisterwahl die Möglichkeit, direkt vor Ort die Stimme persönlich abzugeben. Für die OB-Wahl können ab dem 21. März 2026 die Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerbüro des Schweriner Stadthauses, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin beantragt und abgeholt werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, direkt vor Ort an der Briefwahl teilzunehmen.

Das Briefwahllokal hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag

08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Samstag (21.03./28.03.2026) 

09:00 Uhr bis 14:00 Uhr


Achtung: Die Briefwahllokale im DIZ (Perzinahaus) und im ZGM-Gebäude in der Friesenstraße stehen bei dieser Wahl nicht zur Verfügung. 

Wer ist wählbar?
  • wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger)
  • wer am Tag der Wahl nicht nach § 6 Abs. 2 Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • wer die Voraussetzungen zur Ernennung zum Beamten auf Zeit erfüllt
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
  • Wahlvorschläge sind mit den Formblättern der Anlage 5 LKWO M-V einzureichen 
  • Vorlage eines Führungszeugnisses (bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen)
  • Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses (nicht älter als 3 Monate)
  • Unionsbürger haben dem Wahlvorschlag eine Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat mit dem Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V beizufügen 

Hinweis:
Je nach Wahlvorschlag (Partei/Wählergruppe oder Einzelbewerbung) finden Sie nachfolgend die Anlagen 5 und 6 der LKWO M-V im Anlagenkonvolut. 

Bis wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?
  • Die Wahlvorschläge sind bis zum 27. Januar 2026, 16:00 Uhr (75. Tag vor der Wahl), schriftlich und vollständig bei der Stadtwahlleitung, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, einzureichen.
  • Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig wie möglich einzureichen, sodass etwaige Mängel, die die Zulassung beeinträchtigen könnten, noch rechtzeitig behoben werden können.
  • Rückfragen können an Frau Anja Buske - Telefon: +49 385 545 1715; Wahlbehoerde@schwerin.de gerichtet werden.

Wahlbereiche und Wahllokale

Finden Sie Ihr Wahllokal

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde

Frau Juliane Rickert
Stadtwahlleiterin
Raum: E.067

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde

Frau Anja Buske
Koordinatorin Wahlen
Raum: E.027

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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