Am 12. April 2026 findet die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin statt. Sollte an diesem Tag keine Kandidatin oder kein Kandidat die erforderlicher Mehrheit auf sich vereinen, findet am 26. April 2026 die Stichwahl statt.
Der Oberbürgermeister ist der gesetzliche Vertreter der Landeshauptstadt Schwerin und leitet die Verwaltung (vgl. § 38 Kommunalverfassung M-V). Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beträgt gemäß der Schweriner Hauptsatzung sieben Jahre.