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Fotowettbewerb

Fotowettbewerb "Mein Stadtteil - einzigartig im Bild"

Zeig uns deinen Stadtteil von seiner schönsten Seite!

Jeder Stadtteil hat seinen ganz eigenen Charakter – sei es ein markantes Gebäude, ein besonderer Platz, ein Wahrzeichen, ein Naturort oder eine Szene, die typisch für das Leben vor Ort ist.

Wir laden alle fotobegeisterten Schwerinerinnen und Schweriner herzlich ein, am Fotowettbewerb „Mein Stadtteil – einzigartig im Bild“ teilzunehmen. Gesucht werden ausdrucksstarke, kreative und wiedererkennbare Fotografien, die die Besonderheiten unserer Stadtteile sichtbar machen.

Wichtig: Der Stadtteil sollte auf dem Foto eindeutig erkennbar sein. Das Motiv muss ein charakteristisches Merkmal, einen bekannten Ort oder ein typisches Element zeigen, das den jeweiligen Stadtteil repräsentiert.

Wettbewerbszeitraum
Der Fotowettbewerb läuft vom 15. August bis zum 6. September 2026. In diesem Zeitraum können die Fotos eingereicht werden.

Das gibt es zu gewinnen
Eine Jury wählt die schönsten und aussagekräftigsten Bilder aus. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten Schwerin-Goodies im neuen Design.

Die ausgezeichneten sowie weitere ausgewählte Fotos werden außerdem im Stadthaus in einer Ausstellung präsentiert.

Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb

  1. Veranstalter Der Fotowettbewerb wird von der Landeshauptstadt Schwerin durchgeführt. 

  2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter der Landeshauptstadt Schwerin sowie deren direkte Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Teilnahmezeitraum Der Fotowettbewerb startet am 15. August 2026 um 9.00 Uhr und endet am 6. September 2026, 23.59 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Zusendungen werden nicht mehr berücksichtigt.

  4. Thema Die eingereichten Fotos müssen einen Stadtteil unserer Stadt zeigen. Der abgebildete Ort oder das Motiv muss den jeweiligen Stadtteil eindeutig erkennen lassen und dessen Besonderheit oder Identität widerspiegeln.
  5. Einreichung 

    • Pro Person können bis zu drei Fotos eingereicht werden.
    • Die Fotos sollten in digitaler Form (JPG oder PNG) in möglichst hoher Auflösung (druckfähig, 300 dpi) eingereicht werden.
    • Mit der Einreichung sind Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie der abgebildete Stadtteil anzugeben.
    • Die Fotos sollten bis zum 6. September 2026 unter folgende E-Mailadresse eingereicht werden: marke@schwerin.de
  6. Urheberrrecht Die Teilnehmenden versichern, dass sie die Urheberinnen bzw. Urheber der eingereichten Fotos sind und keine Rechte Dritter verletzen. Sind Personen auf den Fotos erkennbar, ist sicherzustellen, dass deren Einverständnis zur Veröffentlichung vorliegt.

  7. Nutzungsrechte Mit der Teilnahme räumen die Teilnehmenden dem Veranstalter das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den eingereichten Fotos ein.

    Dies umfasst insbesondere die Nutzung:

    • für die Ausstellung im Stadthaus,
    • für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (Print- und Online-Medien, Social Media, Pressearbeit),
    • für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb sowie
    • für weitere nicht-kommerzielle Zwecke der Stadtkommunikation.

    Die Urheberinnen und Urheber werden, soweit möglich, namentlich genannt. Eine Vergütung für die Nutzung der Fotos erfolgt über die Teilnahme am Wettbewerb hinaus nicht.

  8. Auswahl der Gewinner Die Gewinnerinnen und Gewinner werden von einer Jury ausgewählt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  9. Datenschutz Im Rahmen des Gewinnspiels werden die Namen und E-Mail-Adressen der Gewinner ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Gewinns erforderlich ist. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht.

  10. Ausschluss vom Gewinnspiel Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht auf Manipulation ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

  11. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  12. Kontakt Bei Fragen zur Verlosung oder den Teilnahmebedingungen wenden Sie sich bitte an Solveig Ziemer (siehe Kontaktdaten auf dieser Seite)

  13. Zustimmung Mit der Einreichung eines Fotos erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an.
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Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

Frau Solveig Ziemer
Social Media Managerin
Raum: 6026

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