Der Rechtsbereich befasst sich mit allen Rechtsangelegenheiten der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin, angefangen vom Schweriner Stadtrecht (Ortsrecht) über die Vertretung der Landeshauptstadt Schwerin bei Gerichtsprozessen bis hin zur Rechtsberatung aller städtischen Fachdienste und Eigenbetriebe. Der Rechtsbereich ist Ausbildungsstation für Studenten der Rechtswissenschaft sowie für den juristischen Vorbereitungsdienst.