Fachgruppe Ordnungsdienst
Die Gefahrenabwehr obliegt gemäß Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V den Ordnungsbehörden und der Polizei.
Sofern unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen und diese auf anderem Weg nicht beseitigt werden können, kann sowohl die Ordnungsbehörde als auch die Polizei grundsätzlich selbständig die erforderlichen Maßnahmen treffen.
Der Kommunale Ordnungsdienst ist Ihr Ansprechpartner für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen in der Landeshauptstadt Schwerin zu Themen wie:
- Kontrolle Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum
- Parken in öffentlichen Grünanlagen
- Schutz von Kinderspielplätzen (Verunreinigung und missbräuchliche Nutzung, Rauchen, Trinken von Alkohol)
- Lärmbelästigung
- aggressives Betteln
- Grillen/Abbrennen offener Feuer
- Leinenzwang
- Tier-/Hundekot
- Anliegerpflichten
- ruhender Straßenverkehr
- Geschwindigkeitsüberwachung
- gefährliche Hunde
- Waffenkontrollen
- Kontrollen zur Einhaltung gewerblicher Bestimmungen (Gaststättengesetz, Jugendschutzgesetz, Spieleverordnung, Ladenöffnungsgesetz, Sonn- und Feiertagsgesetz, Preisangabenverordnung, Nichtraucherschutzgesetz)
- Ermittlungstätigkeiten für die Ausländerbehörde
- Sonstige Kontroll- und Prüfaufgaben
- Kontrollen Einhaltung Winterdienst
- Kontrollen illegale Müllentsorgung (Sperrmüll/Autowracks)
- Präsenz- und Streifendienst an Brennpunkten
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
