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Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Bauen und Denkmalpflege

Der Fachdienst Bauen und Denkmalpflege ist unterteilt in zwei Fachgruppen, die Bauordnung und die Denkmalpflege. Beide Aufgaben werden häufig in den Baugenehmigungsverfahren konzentriert und dem Bürger gegenüber in einem Bescheid vermittelt. Dabei gehören zur Bauordnung die Eingangsbearbeitung, Gebühren und Baulasten; die Widerspruchsbearbeitung und die Antragsbearbeitung. In der Denkmalpflege gibt es auch die Befassung mit den Einzeldenkmalen, den Denkmalbereichen und das Sonderthema Weltkulturerbe.

Der Fachdienst Bauen und Denkmalpflege vereint zwei untere staatliche Aufgaben, die gestalterisch bewahrend und in die bauliche Entwicklung der Stadt ordnend eingreifen. Wie in dem Leitbild der Stadt formuliert mit der Zielsetzung Tradition und Moderne, soll das historische Stadtbild bewahrt und erneuert werden. Der weitgehende Erhalt der historischen Stadtstruktur gehört zu den besonderen Qualitäten.

Die Festsetzung der Denkmalbereiche, die Erhaltungssatzungen und die Werbesatzung sichern die erhaltende Stadterneuerung. Neues, modernes Bauen findet dabei in Baulücken und auf ehemaligen militärischen oder gewerblichen Flächen statt. Energiesparendes Bauen und das barrierefreie Bauen haben in den letzten Jahren durch die Novellierung der Landesbauordnung an Bedeutung zugenommen und stellen wichtige Ziele dar.

Die Landeshauptstadt Schwerin – vertreten durch den Fachdienst Bauen und Denkmalpflege – nimmt im übertragenen Wirkungskreis die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr.

Adresse

19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Am Packhof 2-6

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin

Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde