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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Arbeitsmedizinischer Dienst

Der arbeitsmedizinische Dienst unterstützt die Landeshauptstadt Schwerin in Ihrer Funktion als Arbeitgeberin bei der Erfüllung ihrer gesetzlich verankerten Pflichten im betrieblichen Arbeitsschutz (z.B. nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Arbeitsmedizinischen Regeln, Arbeitszeitgesetz, Fahrerlaubnisverordnung).

Gemäß DGUV Vorschrift 2 erfolgt hierbei eine vollumfängliche Betreuung in der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung als auch in der betriebsspezifischen Betreuung. Angelehnt an das Arbeitssicherheitsgesetz besteht eine enge Zusammenarbeit mit der internen Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein fortlaufender Austausch mit dem Personalrat. Bei der Erfüllung der arbeitsmedizinischen Aufgaben gilt die gesetzlich festgeschriebene Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde und ausnahmslos die ärztliche Schweigepflicht.

Adresse

19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Am Packhof 2-6

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin

Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde