Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Hygiene/ Infektionsschutz
Der Amtsärztliche Dienst nimmt auf Antrag Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellt hierüber Gutachten, Zeugnisse, Atteste/Bescheinigungen. Gesetze und Rechtsverordnungen legen die Zuständigkeit des Amtsärztlichen Dienstes fest.
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Telefon:
+49 385 545-2820
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Leistungen
- Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken: Betrieb anzeigen
- HIV/AIDS und sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI): Beratung und Testung in Anspruch nehmen
- Infektionskrankheiten und Krankheitserregern sowie atypische Impfverläufe melden
- Infektionsschutz-Beratung in Anspruch nehmen
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Organ- und Gewebespendeausweis Ausgabe
- Tuberkuloseberatung in Anspruch nehmen
- Wasseruntersuchung durchführen