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Erlaubnis­pflichtige Gewerbe

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Es gibt eine Reihe von Gewerben, zu deren Ausübung neben der Gewerbeanzeige eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung oder Zulassung erforderlich ist.

Die genauen Definitionen, konkreten Zulassungsbedingungen und die zuständigen Behörden können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:

Formulare/Anträge

Gewerbeanmeldung Gewerbeabmeldung
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Landeshauptstadt Schwerin
F
achdienst Ordnung
Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten

Am Packhof 2-6
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Telefon: +49 385 545-1930
Fax:      +49 385 545-2419
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