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Managementplan

© Landesamt für Kultur & Denkmalpflege / Achim Bötefür

Managementplan

 © Rainer Cordes

Ein Managementplan für eine Welterbestätte ist ein integriertes Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege, die Nutzung und Entwicklung von Welterbestätten verwirklicht werden sollen. Ein Managementplan für eine Welterbestätte ist ein integriertes Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege, die Nutzung und Entwicklung von Welterbestätten verwirklicht werden sollen. Seit dem 1. Februar 2005 ist er für eingetragene Welterbestätten zwingend erforderlich.


Wesentliche Bausteine eines Managementplans sind folgende:

• Schutzmaßnahmen durch Gesetze, sonstige Vorschriften und Verträge

• Festlegung von Grenzen für wirksamen Schutz

• Pufferzonen

• Verwaltungssysteme

• Nachhaltige Nutzung und Entwicklung. 

Die Darstellung des außergewöhnlich universellen Wertes der Welterbestätte und die Feststellung ihrer Echtheit und Unversehrtheit, also der Authentizität und Integrität sind dem Managementplan vorangestellt.

Karten und Pläne

Aktuelles Areal des Schweriner Welterbeantrags - Stand 2023
Nominiertes Welterbeareal 2023 © LHS

Das aktualisierte Areal des Welterbeantrages unterscheidet sich nur an wenigen Stellen vom Stand aus dem Jahr 2020.

Im Bereich des nominierten Guts (rot), also dem Kern der Bewerbung, verändert sich im Bereich der Altstadt kaum etwas, allerdings wird die Insel Kaninchenwerder nicht Teil des nominierten Guts sein.

Stattdessen befindet sich die Insel in der sogenannten Pufferzone (gelb), die im Vergleich zum Stand 2020 nun den gesamten Schweriner Innensee umfasst um so Sichtbeziehungen in die Landschaft zu schützen.

Vorgeschlagenes Schutzgut und Pufferzone (2023, pdf)
Areal des Schweriner Welterbeantrags - Stand 2020
Nominierungsgebiet 2023 © Landeshaupstadt Schwerin

 

Das Schutzgut (Kernzone) umfasst zwei voneinander getrennte Gebiete um Schloss und Innenstadt (Karte 1) sowie der Insel Kaninchenwerder (Karte 2), die sich beide auf das Residenzschloss als Nukleus beziehen. Alle baulichen, landschaftlichen und funktionellen Strukturen, die den Wert des Welterbekandidaten für das UNESCO Welterbe begründen, befinden sich innerhalb der Grenzen der Kernzone (rot eingezeichnet).

Die Pufferzone (grün eingezeichnet) umfasst beide Kerngebiete. Seine Grenzen verlaufen an den natürlichen Höhenzügen um den Schweriner See. Im Norden verläuft die Grenze quer über den See bis zu dem Punkt an seinem westlichen Ufer, an dem das Schweriner Schloss gerade noch gesehen werden kann.

 

Vorgeschlagenes Schutzgut & Pufferzone Vorgeschlagenes Schutzgut
Areal des Schweriner Welterbeantrags - Stand 2017
Potentielles Welterbeareal Stand Mai 2017 © Landeshauptstadt Schwerin

Im Mai 2017 hat der Fachbeirat für die Schweriner Welterbebewerbung des Bildungsministeriums die Erweiterung des Antragsareals um den Pfaffenteich mit den funktionalen Bestandteilen der Schweriner Residenz sowie die räumliche Zusammenfassung der Exklaven in einem einzigen Areal beschlossen.

Welterbeareal für die Bewerbung auf die deutsche Tentativliste
 © Landeshauptstadt Schwerin

Welterbeareal für den Antrag zur deutschen Tentativliste: 140 ha

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Stabsstelle Weltkulturerbe

Frau Linda Holung
Koordinatorin
Raum: 5.031

Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin

+49 385 545-1016
+49 385 545-1019

C.F. von Martius, Plan von "Schwerin nebst Umgebung" 1819, SMS, Inv.-Nr. Gr 1681

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