Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

UNESCO - Welterbe

Die UNESCO Welterbekonvention

Erste deutsche Welterbestätte - Aachener Dom © Wiki Commons

Am 16. November 1972 wurde das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" – Welterbekonvention von den Mitgliedstaaten der UNESCO verabschiedet. Ziel des Welterbeübereinkommens ist es, Natur- und Kulturgüter von außergewöhnlichem universellem Wert als Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit für zukünftige Generationen zu erhalten.

Inzwischen haben über 193 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes der Menschheit beschlossen wurde.

Denkmäler werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie die in der Konvention festgelegten Kriterien der „Einzigartigkeit“, d.h. ihres außergewöhnlichen universellen Wertes, die Kriterien der Authentizität bzw. der Integrität erfüllen und darüber hinaus ein überzeugender Erhaltungsplan – „Managementplan“ vorliegt. Welterbestätten müssen mindestens eines der zehn Kriterien nachweislich erfüllen und ihren außergewöhnlichen universellen Wert auch in einer internationalen Vergleichsstudie belegen.

 

Kriterien (aus den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt)

(i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen;

(ii) für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen;

(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen;

(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheitsgeschichte versinnbildlichen;

(v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird;

(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte);

(vii) überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen;

(viii) außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale;

(ix) außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen;

(x) die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume enthalten, einschließlich solcher, die bedrohte Arten enthalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.

 

In Deutschland sind 51 Denkmäler auf der Welterbeliste der UNESCO (Stand April 2022) verzeichnet. Sie stehen unter dem Schutz der Internationalen Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit.

Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst insgesamt 1154 Denkmäler in 167 Ländern. Davon sind 897 Kulturdenkmäler und 219 Naturdenkmäler. Weitere 39 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch Naturerbe an. Die deutschen Welterbestätten haben sich in dem Verein UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. zusammengeschlossen.

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Stabsstelle Weltkulturerbe

Frau Linda Holung
Koordinatorin
Raum: 5.031

Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin

+49 385 545-1016
+49 385 545-1019

Was sonst noch interessant ist