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FAQ Welterbe - Bewerbung

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Warum soll Schwerin Welterbe werden

Für Schwerin ist die Aufnahme auf die Welterbeliste die Möglichkeit mit dem Residenzensemble seine internationale Bekanntheit zu steigern und dies touristisch und als Standortfaktor zu nutzen. Die Aufnahme auf die Welterbeliste ist das Bekenntnis der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger das Residenzensemble Schwerin als Erbe für die Menschheit zu schützen und zu bewahren.

Für eine Aufnahme auf die Welterbeliste spricht, dass ein so umfassend erhaltenes Residenzensemble noch nicht auf der Liste eingeschrieben ist und Schwerin mit seiner Architektur des 19. Jahrhunderts auch dem UNESCO Anspruch „Filling the gaps“ (also das Füllen von Lücken auf der Welterbeliste) erfüllt. Hinzu kommen weitere Alleinstellungsmerkmale, wie die besondere Verbindung zwischen Architektur und Landschaft rund um die Schlossinsel.

In ihrer Funktion als Antragsteller verleiht die Landeshauptstadt zudem dem zivilgesellschaftlichen Engagement Ausdruck, der zunächst durch Pro Schwerin e.V. und seit 2015 durch den Förderverein Welterbe Schwerin die Welterbe-Bewerbung fördert und begleitet.

 

In Schwerin ist mehr als an jedem anderen Ort die Architektur des 19. Jahrhunderts erhalten. Unser Schloss und das ganze Residenzensemble prägten und prägen Schwerin. Mit dem Welterbestatus werden Menschen auf der ganzen Welt auf unsere Einzigartigkeit aufmerksam und wir verpflichten uns gleichsam, diesen Schatz zu erhalten.

Oberbürgermeister - Dr. Rico Badenschier

 

Wie wurde entschieden, was Teil der Bewerbung ist?

Für die Aufnahme auf die UNESCO Welterbeliste muss mindestens ein Kriterium aus den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt erfüllt sein und der Antragsteller muss einen sogenannten „außergewöhnlichen universellen Wert“ nachweisen. Zudem sind die Authentizität und Integrität der nominierten Gebäude ein wichtiger Faktor.

Anhand dieser Punkte wurde entschieden was Teil der Welterbe-Bewerbung Residenzensemble Schwerin wird, weil es inhaltlich, in Bezug auf die UNESCO Kriterien und den vorgeschlagenen außergewöhnlichen universellen Wert in das Gesamtkonzept passt. Alle nominierten Gebäude wurden auch auf ihre Authentizität geprüft, denn eine möglichst originale Bausubstanz - also ein noch heute authentisch erlebbares Denkmal – ist wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Welterbe-Bewerbung.

Warum ist Kaninchenwerder nicht Teil der Bewerbung?

Seit der Aufnahme auf die Tentativliste 2014 wurden verschiedene Fokussierungen der Welterbe-Bewerbung diskutiert und u.a. die Formulierung eines Antrages als Kulturlandschaft geprüft. In dieser Phase kam es auch zur Aufnahme der Insel Kaninchenwerder in die Diskussion um die Welterbe-Bewerbung.

In dem langjährigen Prozess der Bewerbung ist es üblich Ideen neu aufzunehmen, zu prüfen und bei Bedarf auch wieder zu verwerfen. In der wissenschaftlichen Diskussion kam man letztlich zur Entscheidung, dass der Fokus des Residenzensembles Schwerin in der Verbindung zwischen Schlossinsel und Stadtraum sowie der unmittelbaren Landschaft des Schlossgartens und Franzosenweges liegt. Damit ist eine Ausdehnung des sogenannten nominierten Guts bis Kaninchenwerder nicht gegeben.

Die Insel ist nun Teil der sogenannten Pufferzone als Schutzzone für das nominierte Gut, was eine hohe Vereinbarkeit mit dem Naturschutz auf der Insel mit sich bringt.

Was würde der Welterbestatus für Schwerin bedeuten?

Der UNESCO Welterbestatus ist weltweit bekannt und damit nicht nur Aushängeschild, sondern insbesondere auch ein internationales Netzwerk an Kultur- und Naturerbestätten, die gemeinsam vor ähnlichen Herausforderungen im Erhalt stehen. Von den Erfahrungen dieses Netzwerkes zu profitieren und den Austausch selbst mitzugestalten ist ein wichtiger Aspekt der Aufnahme auf die Welterbeliste. Sie eröffnet gleichzeitig auch die Möglichkeit der Teilnahme an assoziierten Netzwerken wie den Welterbestätten Deutschland e.V. oder der Organisation of World Heritage Cities.

Wann wird es eine Entscheidung geben?

Nach Einreichung aller Unterlagen prüft zunächst ICOMOS, die Beraterorganisation der UNESCO, den Antrag. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden der UNESCO-Kommission vorgelegt, die üblicherweise jährlich im Sommer an wechselnden Orten tagt. Bei den Sitzungen der UNESCO-Kommission wird u.a. über neue Anträge entschieden. Für Schwerin wird dies vermutlich 2024 der Fall sein.

Die Entscheidung kann für eine sofortige Einschreibung fallen, aber auch eine Rückstellung des Antrages – hier sind Nacharbeiten innerhalb eines Jahres abzugeben-, oder eine Ablehnung des Antrages sind möglich.

Klimaschutz und Welterbe

Die Veränderungen aufgrund des Klimawandels sind eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Der Klimawandel bringt auch neue Herausforderungen in Bezug auf den Schutz von Denkmälern. Besonders im Bereich der Gartendenkmäler sind Perioden der Trockenheit, Unwetter und allgemeine klimatische Veränderungen zu spüren und führen zu einer Veränderung des Denkmals. Aber auch bauliche Denkmäler sind betroffen, z.B. durch Überflutungen, Sturmschäden oder Trockenheit.

Und auch wenn die lange Nutzung von Gebäuden und somit Erhalt und Nutzung von Denkmälern eine gewisse Nachhaltigkeit innehat, so ist gibt es in vielen Welterbestätten schon heute die Frage wie sich Veränderungen zum Klimaschutz, insbesondere die Ausweitung erneuerbarer Energie durch Windkraft und Solarenergie mit dem Schutz des Welterbes vereinbaren lassen

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Stabsstelle Weltkulturerbe

Frau Linda Holung
Koordinatorin
Raum: 5.031

Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin

+49 385 545-1016
+49 385 545-1019

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